ADAC MITGLIEDSCHAFT

SELBSTÄNDIG MIT EBAY

Dienstag, 27. April 2010

ANMELDUNGEN UND GENEHMIGUNGEN

Wer einen eigenen Betrieb gründet, muss eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzlichen Vorschriften beachten.


Gewerbeamt

Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das "auf Dauer auf Gewinnerzielung angelegt ist") muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden. Notwendig ist hierzu nur ein Personalausweis beziehungsweise Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (zum Beispiel Handwerkskarte, Konzessionen etc.). Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller) Land- und Forstwirtschaft. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.

Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch über sie informiert:

- Das Finanzamt

- Die Handwerkskammer

- Die Berufsgenossenschaft

- Die Industrie- und Handelskammer

- das statistische Landesamt

- Das Handelsregister (Amtsgericht)

Es ist trotzdem zu empfehlen, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt klären zu können.


Handelsregister

Wenn es sich bei ihrem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuchs handelt, müssen sie ihn beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen und diese Eintragung von einem Notar beglaubigen lassen.

Die Eintragung und die Übermittlung von Unterlagen muss elektronisch durchgeführt werden. Für Gründerinnen und Gründer erledigt dies der Notar. Für weitere Mitteilungen müssen sie dies, wenn ihr Unternehmen besteht, später selbst tun.


Finanzamt

Das Finanzamt wird über ihre gewerbliche Tätigkeit vom Gewerbeamt unterrichtet. Sie erhalten daraufhin vom Finanzamt einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Anhand ihrer Angagen wird ihnen das Finanzamt eine Steuernummer zuteilen und eventuell Vorauszahlungen festsetzen. Bitte beantworten Sie diese Fragen sorgfältig und schätzen sie ihre Umsatz- und Gewinnerwartungen realistisch ein. Informationen sind für die steuerliche zutreffende Einordnung ihrer Tätigkeit durch das Finanzamt wichtig. Übrigens: Bezieher des Gründungszuschusses müssen dem Finanzamt ihren Businnesplan vorlegen.

Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, müssen sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz haben. Es genügt eine formlose Anmeldung. Sie erhalten im Anschluss ebenfalls einen Fragebogen zu steuerlichen Erfassung. Auch hier gilt: Bitte beantworten Sie diese Fragen sorgfältig und schätzen sie ihre Umsatz- und Gewinnserwartungen realistisch ein. Informationen sind für die steuerliche zutreffende Einordnung ihrer Tätigkeit durch das Finanzamt wichtig.


Agentur für Arbeit

Wenn sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 400-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigen, benötigen sie eine Betriebsnummer. Beantragte wird die achtstellige Nummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Die Beantragung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.

Sie ist Grundlage für die Meldung zur Sozialversicherung. Mit ihr werden die Beschäftigten bei der Krankenkasse an- und abgemeldet sowie die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgerechnet. Außerdem ist sie für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft erforderlich.

Auch wenn sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da sie an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhalten Sie auch eine "Schlüsselverzeichnis" über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen.


Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sie nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Wer ein Unternehmen eröffnet, sollte sich mit den zuständigen Berufsgenossenschaften in Verbindung setzen und klären, ob Versicherungspflicht besteht.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Krankheiten zu versichern.

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist Pflicht, sobald der Betrieb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.

Die zuständige Berufsgenossenschaft sollte innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung beziehungsweise Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit informiert werden. Auch wenn es gängige Praxis ist, dass die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft schickt.

Erkundigen Sie sich bei der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.


Gesundheitsamt

Für Gründungen im Bereich der Gastronomie muss beispielsweise eine Belehrung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes nach dem Infektionsschutzgesetz stattgefunden haben. Diese Bescheinigung ist bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen und darf nicht älter als drei Monate sein.

Bei Gründungen in den Bereichen Gastronomie oder Kinderbetreuung wird das Gesundheitsamt oder das Gewerbeaufsichtsamt zum Beispiel auch die hygienischen Standards ihrer Räumlichkeiten überprüfen. Darüber hinaus müssen sie neben einem behördlichen Führungszeugnis eine Bestätigung der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme an einem Seminar für Hygiene und den Umgang mit Lebensmitteln vorweisen.

Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb führen oder Lebensmittel verkaufen, benötigen auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Amtsarztes.

Freiberufliche Tätigkeiten, wie die Führung von Zahnarztpraxen, Arztpraxen sowie Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Tätigkeit ausgeübt werden, werden entweder durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Berufsgenossenschaft infektionshygienisch überprüft.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker benötigen eine Erlaubnis vom zuständigen Gesundheitsamt.


Bauamt

Wenn sie Räume, die bisher anders genutzt waren, künftig als ihre Betriebsräume nutzen wollen, müssen sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Die Planung gewerblicher Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden.


Gewerbeaufsichtamt

Die Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer beaufsichtigen die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt und Verbraucherschutzes. Je nach Bundesland werden sie auch als Amt für Arbeitsschutz oder Staatliches Umweltamt bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, erlaubnis- beziehungsweise genehmigungspflichtige Gewerbe während der gesamten Betreibsdauer auf Einhaltung der für das entsprechende Gewerbe zutreffenden Vorschriften und Pflichten zu beaufsichtigen. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig, vor der Öffnung ihres Betriebes, ob die von ihnen geplanten Betriebsräume und Anlagen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.


Umweltamt

Prüfen Sie auch die Auflagen des Umweltamts. Die gesetzlichen Bestimmungen, etwa des Bundesimmissionsschutzgesetzes, zum Beispiel für nachts fahrenden Verkehr von Gaststätten in Wohngebieten, werden häufig unterschätzt, ebenso die Kosten zur Erfüllung von Umweltschutzauflagen.


Sozialversicherung

Krankenversicherung:
Selbstständige müssen entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer der privaten Krankenversicherungen Mitglied sein. Benachrichtigen sie ihre Krankenkasse über ihre zukünftige berufliche Selbstständigkeit.

Rentenversicherung:
Es kann sinnvoll sein, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zu versichern. Für einige selbstständig Tätige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine auflistung versicherungspflichtiger Selbstständiger finden sie im § 2 Sozialgesetzbuch. Informieren Sie auch die zuständige Krankenkasse/Ersatzkasse/Rentenversicherung über die bei ihnen beschäftigen Arbeitnehmer.

Scheinselbstständigkeit:
Falls nicht sicher sind sind ob sie scheinselbständig sind, können sie dies im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lassen.

Künstlersozialkasse:
Die Künstlersozialkasse ist die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten Wer die. Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllt, muss sich dort auch versichern.


Versorgungsunternehmen

Je nach Bedarf sollten sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (Beispiel Stadtwerke, Elektrizitätswerke etc.) Verträge für Wasser, Strom, Gas etc. abschließen. Das gleiche gilt für die Entsorgung (zum Beispiel Abwasser und Müllbeseitigung).


Sondergenehmigungen

Für verschiedene Gewerbezweige besteht eine besondere Genehmigungspflicht.

Handwerk:

Der Meisterzwang ist auf 41 rzulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Alle übrigen 53 Handwerke sind frei. Ihre selbstständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus.

- Bis auf wenige Ausnahmen (sechs Berufe) können sich erfahrene Gesellen auch in den zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen, wenn sie sechs Jahre praktische Tätigkeit im Handwerk vorweisen können, davon vier Jahre in leitender Position.
- Das Inhaberprinzip wurde abgeschafft. Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, können von allen Einzelunternehmen oder Personengesellschaften geführt werden, die ein Meister als Betriebsleiter einstellen.
- Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker wurde der Zugang zum Handwerk erleichtert.
-Neuen Handwerkssunternehmen wird in den ersten vier Jahren nach der Existenzgründung eine abgestufte Befreiung von den Kammerbeiträgen gewährt. Mit der so genannten kleinen Handwerksrechtsnovelle wurde die selbstständige Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten erleichtert. Allerdings dürfen einfache Tätigkeiten nicht kumuliert werden, das sie einen wesentlichen Anteil eines Handwerks ausmachen.

Industrie:
Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen müssen nach den Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden.

Einzelhandel:
Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundenachweise notwendig.

Gaststätten und Hotels:
Erforderlich ist eine Erlaubnis, die sie nach einer eintägigen Unterweisung bei der zuständigen IHK vom Gewerbeamt erhalten.

Bewachungsgewerbe:
Voraussetzung für die vom Gewerbeamt zur erteilende Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, erforderliche Mittel oder Sicherheiten und eine 40 stündige Unterrichtung für Beschäftigte, eine 80 stündige Unterrichtung für selbstständigen durch die IHK.

Verkehrsgewerbe:
Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Traxen ist genehmigungspflichtig. Die Konzessionen erteilt das zuständige Gewerbeamt beziehungsweise Regierungspräsidium.

Reisegewerbe:
Dazu zählen Gewerbetreibende, die keine feste Betriebsstätte haben. Eine erforderliche Reisegewerbearte stellt das zuständige Gewerbeamt aus.

Freiberufler:
Wer zu den "geregelten" Freien Berufen zählt (zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte Steuerberater), braucht bestimmte Zulassungen, um sich selbstständig zu machen. Um den "ungeregelten" Freien Berufen (zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung.

Für eine Reihe weiterer Gewerbezweige ist eine besondere Erlaubnis erforderlich (zum Beispiel Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt):
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, Veranstaltungen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit, Spielhallen
- Immobilienmakler, Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer
- Versteigerer, Pfandvermittler, Pfandverleiher
- Fahrschulen, Güterkraftverkehr usw.

Es grüßt

T.

Montag, 26. April 2010

VON DER IDEE ZUM ERFOlG: DER BUSINESSPLAN (TEIL 2)

Wer sich selbst selbständig machen will, braucht zunächst eine Erfolg versprechende Geschäftsidee. Aber die Idee allein reicht nicht aus. Ihre Gründung benötigt außerdem einen ausgefeilten Plan, wie diese Idee erfolgreich in die Tat umgesetzt werden kann. Dieser Plan muss alle Faktoren berücksichtigen, die für Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein können. Er ist die Regieanweisung für den Existenzgründer, die sein weiteres Vorgehen bestimmt. Je nach Vorhaben und Branche werden an einen Businessplan unterschiedliche Ansprüche gestellt: Wer ein Kapitalintensives Science-Unternehmen gründet, muss selbstverständlich bestimmte Inhalte wesentlich umfangreicher darstellen als derjenige, der einen Kurierservice betreiben will.

Warum ein Businessplan?

Wer sich unternehmerisch betätigen will, sollte auf keinen Fall ins Blaue hinein wirtschaften. Auch eine Gründung ohne Planung wird fast mit Sicherheit scheitern. Je durchdachter und detaillierte ihre Gründungsplanung ist, desto größer ist die Chance, dass ihr Vorhaben zum gewünschten Erfolg führt. Ein ausführlicher Businessplan "zwingt" sie dazu, alle wichtigen Punkte ihrer Gründung, alle Chancen und Risiken, zu überdenken. Jedes Problem, dass sie schon bei der Planung erkannt und und womöglich gelöst haben, bedeutet eine Erleichterung und zusätzlichen Spielraum nach dem Unternehmensstart.

Tragen Sie sorgfältig und ausdauernd alle Informationen zusammen, die man von ihnen verlangt. Dies bedeutet ein gutes Stück Fleißarbeit, dass ihnen niemand abnehmen wird, das sich aber lohnt. Erst dann können sie in aller Regel mit großer Wahrscheinlichkeit feststellen, dass ihre Geschäftsidee funktioniert.

Ein aussagekräftige Businessplan ist außerdem die Voraussetzung dafür, ihre Geldgeber davon zu überzeugen dass ihr geplantes Unternehmenking Umsatz erwirtschaften wird, um das geliehene Geld zurückzuzahlen. Dazu kommt: wenn Sie schon den Start sorgfältig geplant haben, werden sie auch in der Lage sein, weiterhin zu planen, auf Veränderung zu reagieren und ihr Unternehmenskonzept neuen Bedingungen immer wieder anzupassen.

Hilfe beim Businessplan

Es gibt eine ganze Reihe von Hilfsangeboten, die sie bei der Ausarbeitung ihres Plans unterstützen: allen voran die Kammern, die Businessplanwettbewerbe, Gründerinitiativen vor Ort und auch die Beratungsangebote der KfW Mittelstandsbank. Eine wichtige Regel ist allerdings: Rat und Hilfe sind unverzichtbar. Jede Informationen und jedes Plandetail müssen aber auch in ihren eigenen Kopf gegangen sein, damit sie in der Zeit nach der Beratung und Unterstützung den Überblick behalten.

Form des Businessplans

Ein gut gemachter Businessplan ist

- Aussagekräftig: er enthält alle Informationen, die ein Kreditgeber erwartet, wenn er das Vorhaben finanzieren soll.

- Klar gegliedert: er ist in verschiedene Gruppen unterteilt.

- Gut verständlich: er sollte in einer auch für Laien verständlichen Sprache geschrieben sein.

- Kurz und knapp: es sollte einschließlich Anhang nicht mehr als 30 Seiten umfassen.

- Leicht lesbar: Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand 1,5, Ränder mindestens 2,5, Absätze, Zwischenüberschriften.

- Optisch ansprechend: das äußere Erscheinungsbild ist ordentlich, professionell, nicht übertriebeno der grafisch verspielt.

Hinweise zur Erarbeitung eines Businessplans

Zusammenfassung

Nummerieren sie hier kurz und übersichtlich die Argumente, die ihre Kapitalgeber von ihrer Geschäftsidee überzeugen sollen. Insgesamt nicht mehr als zwei Seiten.

Geschäftsidee

Beantworten sie klar und einfach die Frage: was möchten Sie tun? Schreiben Sie sowohl ihre kurzfristigen als auch längerfristigen Unternehmensziele. Bedenken Sie: ihre Geschäftsidee sollte das gewisse Etwas haben, dass sie von der Konkurrenz unterscheidet. Denken Sie dabei auch an Entwicklungsmöglichkeiten.

Geschäftsidee finden:

So manche potentielle Gründerin und so mancher potentielle Gründer suchen noch nach einer Erfolg versprechende Geschäftsidee.

Eine ganze Reihe von Quellen liefern Informationen zu allgemeinen wirtschaftlichen Trends, kommenden Branchen, erfolgreichen Geschäftsideen bis hin zu Beispielen gelungener Einzelunternehmen

Informationsquellen


Allgemeine Trends/Beispiele: (Publikumszeitschriften, Wirtschaftsmagazine beziehungsweise deren Online-Informationen im Internet

Branchen: aktuelle Marktstudien vieler Marktforschungsinstitute

Geschäftsideen: Fachzeitschriften, Fachmagazine, Gründermessen, Gründerwettbewerbe, GründerInitiativen.

Unternehmensnachfolge

Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen kaufen oder pachten, übernehmen sie nicht nur die Geschäftsidee, sondern meist auch Kundenstamm, Personal im etc..

Franchise

Die Möglichkeit, sich mit einer fremden (meist schon markterpobten) Idee selbständig zu machen.

Hier näher erklärt

Patentrecherchen

Beim Deutschen Patent- und Markenamt liegen zum Teil Patente "brach", zwar entwickelt und angemeldet, aber nicht weiter verwertet.

Internet

Das Internet enthält Geschäftsideen aus der ganzen Welt. Hier lassen Sie Trends und Vorbilder aus anderen Ländern ablesen, die man womöglich auf den heimischen Markt übertragen kann.

Dienstleistung

- Beschreiben Sie Ihr Produkt oder ihre Dienstleistung mit einfachen Worten, so dass sie auch eine Nichtfachmann versteht und attraktiv findet.

- Vermeiden Sie Fachausdrücke, Formeln oder technische Details. Gerade technische Produkte und techniklastike Dienstleistungen sollten sie so verständlich beschreiben, dass ein potentieller Geldgeber steht, was sie vorhaben. Tut er das nicht, wird er ihr Projekt auch nicht finanzieren.

- Ob Ihre technischen Ausführungen zutreffend sind, sollten Sie im Zweifelsfall durch technisches Gutachten belegen.

- Legen sie Fotos, Zeichnungen oder Diagramme bei.

- Benennen sie, falls vorhanden, Patente, Rechte, Lizenzen, Verträge und fügen Sie Ihrem Businessplan Kopien im Anhang bei.

- Vor allem bei aufwändigen Produkten ist es notwendig, die einzelnen Produktionsschritte deutlich zu machen. Was wir zum Beispiel im Unternehmen selbst, was außerhalb bearbeitet?

Marktübersicht

Kunden: Beschreiben Sie Ihr Produkt beziehungsweise ihrer Dienstleistungaus der sicht künftiger Kunden.

- Welchen Nutzen bieten sie ihnen an: Geld, Zeit, Ersparnis, Spaß etc.? Machen viele eigene Umfragen. Hören sie bei Freunden und Bekannten nach. Bewerten sie mit ihren Erkenntnissen auch die Angebote ihrer Mitbewerber: Wie gut sind sie im Vergleich zu ihnen?

- Recherchieren sie, wie sich ihre Branche entwickelt.Ihr Unternehmen wird nur dann Erfolg haben, wenn es auch ihrer gesamten Branche gut geht. Machen Sie eigene Umfragen. Telefonieren sie mit Unternehmen ihrer Branche: Fragen sie bei Banke und Sparkassen und bei ihrer Hausbank nach aktuellen Branchenuntersuchungen. Sind die Wachstumsraten so groß, dass auch für einen neuen Wettbewerber genügend Umsatz zu erwarten ist?

Konkurrenz:
Wenn der Markt, in den sie hinein wollen, profitabel ist, gibt es immer jemanden der dort bereits aktiv ist oder sein wird.

- Ermitteln sie zum Beispiel im Internet und in den gelben Seiten, wer zu ihren Konkurrenten zählt.

- Führen Sie ihre wichtigsten Konkurrenten und ihre Angebote auf. Welchen Umsatz, Marktanteil haben diese?

-Ist das Marktpotential groß genug für alle?

- Konkurrenten können auch Unternehmen sein, die nicht exakt das gleiche, aber ähnliches anbieten.

- Vergessen Sie auch nicht die Internetpräsentation ihrer Stadt oder Region.

- Fragen sie bei ihrer Kammer die Experten, die den lokalen oder regionalen Markt seit langem kennen.

Standort

Begründen sie die Wahl ihres Standorts. Der Standort spielt eine entscheidende Rolle für den Unternehmenserfolg. Wegen der Vielzahl von Gewerbe und baurechtlichen Verordnungen und Gesetzen, die zum Teil nicht einheitlich geregelt sind, sollten jeder Gründungswillige bei der für ihn zuständigen Gemeinde nachfragen, wie das Gebiet, in dem er die Gründung seines Betriebs plant, im Bebaungsplanplan ausgewiesen ist. Befindet er sich im Gewerbe- oder Industriegebiet, so ist seine Gründung aufgrund rechtlicher Bestimmungen in der Regel nicht gefährdet. Liegt sein geplanter Standort hingegen im Wohn- oder Mischgebiet, sollte er prüfen, ob der Ansiedlung seines Betriebes nicht entgegensteht.

Marketing

Beschreiben Sie, wie sie ihr Angebot entwickeln und präsentieren können, so dass ses sich von der Konkurrenz abhebt. Klären sie dafür:

- Welches ist ihr besonderer Kundennutzen zum Beispiel ein besonderer Service oder Ersatzteildienst?

- Wie ist ihr Preis zum Beispiel besonders günstiger Preis durch niedrigere Kosten im Unternehmen?

- Über welchen Vertriebsweg erreichen sie ihre Kunden zum Beispiel durch einen schnellen und kostengünstigen Onlinevertrieb?

- Mit welchen Werbemaßnahmen wollen sie ihre Kunden informieren?

Unternehmensorganisation

Unternehmensführung/Gründerpersonen

- Gehen Sie hier auf das gesamte Team ein: Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter.

- Erläutern sie, warum sie sich mit diesem Vorhaben selbständig machen möchten.

- Wer hat welche Ausbildung und Erfahrung?

- Unterscheiden sie zwischen ihren fachlichen Qualifikationen und ihren unternehmerischen Qualifikationen.

- Machen Sie deutlich: Wer übernimmt welche Rollen?

- Erstellen Sie wenn nötig ein Organigramm. Vollständige Lebensläufe sollten im Anhang beiliegen.


Rechtsform

Hier die Rechtformen im Überblick


Bevor Sie sich für eine Rechtsform entscheiden, sollten sie eine Reihe von Fragen klären:

- Wie viele Personen sollen Verantwortung übernehmen?

- Wollen sie möglichst ohne viele Formalitäten starten?

- Wollen sie die Haftung beschränken?

- Wollen Sie eine Rechtsform, die ein möglichst positives Image bietet?

- Wollen Sie eine Rechtsform, die eine möglichst einfache Buchführung verlangt?

- Wollen sie eine Rechtsform, die einen möglichst geringen Kapitaleinsatz verlangt?

Organisation

Erkundigen Sie sich über die verschiedenen Organisationsformen. Neben der streng gegliederten linearen Organisation gibt es zum Beispiel auch projektbezogene Organisationsformen, mit denen die Verantwortung bei den jeweiligen Projektleiter liegt.

Mitarbeiter

Begründen sie die Auswahl ihrer Mitarbeiter

Denken Sie bei Ihrer Mitarbeiterplanung auch über den Start hinaus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zunehmend zum entscheidenden Faktor im Wettbewerb. Planen sie mindestens drei Jahre im Voraus. Nur die Unternehmen werden sich dauerhaft einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen, die über qualifiziertes und motiviertes Personal verfügen.

Chancen und Risiken

Viele Banker können mit Risiken leben, wenn sie den Eindruck haben, der Gründer geht verantwortungsbewusst damit um.

- Machen Sie unbedingt Worst-Case- und Best-Case-betrachtungen.

- Überlegen Sie genau: Unter welchen Bedingungen funktioniert ihr Konzept nicht mehr?

- Wie können sie dann reagieren( Beispiel Kosten reduzieren, Angebote verändern, neue Absatzmärkte suchen)?

- Bewerten Sie die Wahrscheinlichkeit der aufgezeigten Chancen und Risiken.

- Begründen sie ihre Einnahmen mit recherchierten und belegbaren Fakten und Zahlen von Kammern, Banken, Branchenverbänden etc.

Finanzierung

Die Finanzierung ist auf die schwierigste Teil des Businessplans. Da es sich weit gehend um Schätzungen handelt, sollten Sie Ihre Zahlen plausibel darstellen und mit entsprechenden Unterlagen belegen. Beizufügen sind:

- Kapitalbedarfsplan

- Finanzierungsplan

- Liquiditäts Plan

- Ertragsvorschau und Rentabilitätsabrechnung

Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedrafsplan zeigt ihnen, wie viel Kapital sie für welchen Posten brauchen.

- Kalkulieren sie über mindestens sechs Monate.

- Berücksichtigen sie auch eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben und für die Kosten der privaten Lebensführung.

- Denken Sie auch an die unterschiedlichen Laufzeiten der Fremdfinanzierungsmittel. Wenn die tilgungsfreie Zeit vorbei ist, kommt unter Umständen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung.

Finanzierungsplan

Eigenkapital

Die Banken erwarten in der Regel, dass sie sich als Kreditnehmer den Unternehmer auch mit eigenen finanziellen Mitteln beteiligen.

- Geben sie hier die Höhe des Eigenkapitals an, dass sie in das Unternehmen einbringen werden.

Fremdkapital

Ein Teil des Kapitalbedarfs werden sie sicherlich nicht selbst decken können.

- Welchen Investitionsanteil müssten sie zum Beispiel durch einen Kredit abdecken?

- Welche öffentlichen Förderprogramme kommen für sie infrage?

- Laufzeiten von Bankkrediten oder öffentlichen Fördermitteln sollten dabei mit dem von ihnen aufgezeigten Liquiditätsbedarfs korrespondieren.

Liquiditäts Plan

Eine fundierte Liquiditätsvorschau zeigt ihre Zahlungsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum.

- Stellen Sie die zu erwartenden Einnahmen den Ausgaben für die ersten drei Jahre gegenüber.

- Wenn Sie nach Zahlen für erwartete Umsätze suchen: Kammern, Verbände, Banken und Sparkassen können Ihnen hier mit Branchenwerten helfen.

- Legen Sie die Branchendaten zur Zahlungsmoral ihrer Kunden vor und erklären sie, wie sie zum Beispiel lange Zahlungsfristen überbrücken.

- Erklären Sie, wie lange es dauern wird, bis sie tatsächlich schwarze Zahlen schreiben werden und wie Sie die Zeit bis dahin finanziell überstehen können.

Ertragsvorschau/Rentabilitätsrechnung

Die Ertragsvorschau/Rentabilitätsrechnung zeigt, ob sich ihr Vorhaben lohnt.

- Werden ihre Umsätze höher sein als ihre Kosten?

- Zeigen Sie, welche Umsätze sie mit welchem Produkt oder welcher Dienstleistungen bei welchen Kunden machen.

- Die Zahlen müssen, auch wenn es sich um Schätzungen handelt, nachvollziehbar sein.

- Wenn Sie nach Zahlen für erwartete Umsätze suchen: Kammern, Verbände, Banken und Sparkassen können ihn hiermit Branchenwerten helfen. Was geschieht wenn ein geringer bis gar kein Umsatz erzielt wird?

Viel Glück wünscht

T.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE - BETRIEBSÜBERNAHME

Bei der Übernahme, also der Fortführung eines Unternehmens, muss der Existenzgründer auf den bestehenden Vorgaben aufbauen. Von Anfang an muss es sein Können auf allen Schauplätzen eines bereits gewachsenen Betriebes unter Beweis stellen. Er kann es sich beispielsweise nicht ohne weiteres erlauben, nach und nach Kundenbeziehungen aufzubauen, sondern muss nebeneinander alle Kundenkontakte gleichermaßen pflegen.

Übernahme eines Unternehmens hat andererseits viele Vorteile.

- Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert

- Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sind aufgebaut

- Dienstleistung beziehungsweise das Produkt des Unternehmens sind eingeführt

- Räume und Inventar sind vorhanden

- Die Mitarbeiter sind eingearbeitet

Das sollten Sie in Ihrem Businessplan berücksichtigen:

- Ist- Zustand des Unternehmens: Wie ist die bisherige Entwicklung, Produktpalette, Stellung am Markt usw.?

- Preisermittlung: Wie hoch ist der Kaufpreis? wie hoch waren die Erträge der letzten Jahre?

- Soll Zustand: Was wollen Sie im Unternehmen ändern? Welche Marktpotentiale sind noch nicht ausgeschöpft?

- Finanz und Ertragsplanung: Welche Finanzierung kommt in Frage?

- Personalplanung: Welche Qualifikationen werden zukünftig benötigt?

Bei vielen Unternehmensübertragungen verfügen die Käufer oft nur über geringes Eigenmittel, so dass die Übertragung mit einem hohen Anteil an Fremdkapital finanziert wird. Erkundigen Sie sich nach Förderprogrammen.

Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge: Initiative "nexxt"

"nexxt ist" eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der KfW- Mittelstands Bank sowie Vertretern von Verbänden, Institutionen und Organisationen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der freien Berufe. Alle Partner bieten Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Unternehmensübertragungen an.

Unternehmens- oder Nachfolgebörsen

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können unter anderem Unternehmens- oder Nachfolgebörsen im Internet nutzen, um ein passendes Unternehmen zu finden. In diesen Börsen stellen Unternehmen ihre Betriebe vor, um geeignete Nachfolger zu finden. Ebenso können sich potentielle Nachfolgerinnen und Nachfolger mit all ihren unternehmerischen Qualitäten präsentieren. Der bundesweit größte Marktplatz für Nachfolger und Unternehmer ist die Unternehmensbörse unter www.nexxt-change.org.

Die Unternehmensbörse bietet

- Über 7300 Inserate von Betrieben, die einen Nachfolger suchen

- Über 3200 Inserate von potentiellen Nachfolgern

- Qualifizierte Betreuung und Vermittlung durch über 760 Regionalpartner (IKK,HWK Sparkassen,Volks und Raiffeisenbanken etc.)

- Automatische Benachrichtigung bei passenden Neu-Inseraten

- Einfache Einstellung von Inseraten beziehungsweise Unternehmensprofilen

- Online-Instrument "Expose` Manager": strukturierte Vorlage, um alle Details der Suche - falls gewünscht, auch mit Bildern- zusammenzustellen.

Ansprechpartner zu generellen Fragen zut nexxt-change Unternehmensbörse ist die Kfw Mittelstandsbank.

Es grüßt

T.

WEGE ZUM EIGENEN UNTERNEHMEN

Auf dem Weg zur Selbstständigkeit stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Jeder davon beinhaltet unterschiedliche Chancen und Risiken. Die Art der Unternehmensgründung muss in jedem Fall zu ihrer Persönlichkeit und ihren unternehmerischen Fähigkeiten passen. Prüfen Sie daher rechtzeitig ob der von ihnen bevorzugten Weg auch tatsächlich richtig ist. Welchen Weg sie wählen, hängt unter anderem von drei Faktoren ab: Wie viel Gestaltungsspielraum wollen sie haben? Kann das Risiko reduziert werden? Gibt es eine günstige Gelegenheit zum Kauf oder zur Pacht eines Unternehmens?

Neugründung

Bei der Betriebsneugründung starten sie von null an. Sie müssen sich ihren Markt erst noch erobern und dann ihre Position im Markt festigen. Sie müssen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufbauen, eine Stamm von Mitarbeitern suchen, sich einen Ruf erwerben. Kurzum: Sie müssen eine Anlaufphase durchstehen. Eine Betriebsneugründung birgt aber nicht nur Risiken, sie bringt auch die Chance, den Betrieb nach den eigenen Vorstellungen völlig neu aufzubauen.

Teamgründung

Viele Vorteile sprechen dafür, den Betrieb nicht alleine, sondern gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern zu gründen. Die Zusammenarbeit mit Partnern bietet eine ganze Reihe von Vorteilen:

- Fehlendes Know-how wird ergänzt

- Verantwortung und Risiko werden geteilt

- Eigenkapitalbasis wird erweitert

- Mehr Sicherheiten zur Aufnahme von Krediten stehen zur Verfügung

- Arbeitszeit kann besser eingeteilt und auch reduziert werden

Voraussetzung für eine erfolgreiche Teamgründung ist, dass die "Chemie" zwischen den Gründern stimmt. Überprüfen Sie vor allem, wie sie mit Konflikten umgehen. Werden alle kritischen Punkte angesprochen? Bleiben sie sachlich? Können sie nach einem Streit wieder miteinander reden? Benötigen sie eventuell einen externen Coach, der ihre Konflikte moderiert? Gesellschaftsverträge sollten nicht nur klare Verantwortungs- und Aufgabenbereiche festlegen, sondern auch Vereinbarungen dazu, was im Konfliktfall passiert. Spielen sie daher vorab mögliche Problemfälle und Lösungen durch

Ganz wichtig: Erstellen Sie gemeinsam das Unternehmenskonzept, um sicher zu gehen, dass sie sich sowohl über das Unternehmensziel als auch über den Weg zur Erreichung des Ziels einig sind.

Unabhängig von der Rechtsform sollten sie alle Vereinbarungen schriftlich festlegen.

- Bereiche und Aufgaben

- Abstimmungsverfahren bei gesamtunternehmerischen Entscheidungen

- Vertretung des Unternehmens nach außen

- Höhe der Gesellschaftereinlagen

- Maximale Höhe der monatlichen Privatentnahmen beziehungsweise Gehälter

- Verhalten bei "leerer Kasse"

- Lösungen für mögliche Konfliktfälle (zum Beispiel Entscheidungsverfahren bei Investitionen, Nutzung des Firmenwagens, Einstellung von Mitarbeitern)

- Verhalten bei Kündigung eines Gesellschafters

- Verhalten bei Auflösung oder Verkauf des Unternehmens


Innovative Gründungen

Viele innovative Gründungen haben Zukunft, wenn sie am Markt orientiert sind: beispielsweise mit neuartigen Produkten oder Dienstleistungen im Bereich der Biotechnologie, der Mikroelektronik, der Umwelt- oder Informationstechnik oder der Telekommunikation.

Schutzrechte

Entscheidend für innovative Gründungen ist oft, dass sie sich ihr Produkt, ihre Dienstleistung oder ein bestimmtes Verfahren schützen lassen. Ein Schutzrecht bietet ihnen die alleinige Verfügungsgewalt, zum Beispiel über ein Produkt für einen festgelegten Zeitraum. Schutzrechte wie zum Beispiel Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster werden beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Wollen sie ihr Produkt zum Beispiel in ganz Europa oder in bestimmten Ländern schützen lassen, müssen sie das Schutzrecht über das europäische Patentamt oder bei ausländischen Patentämtern anmelden.

Kosten und Förderung

Durch Anmelde- und Jahresgebühren beim Patentamt und durch das Honorar für einen Patentanwalt fallen Kosten an. Hinzu kommen der zeitliche Aufwand und eine Reihe bürokratischer Spielregeln. Deshalb: Wägen Sie Aufwand und Nutzen gegeneinander ab und lassen Sie sich dabei kompetent beraten. Technologieorientierte Gründungen werden allerdings besonders unterstützt durch finanzielle Förderhilfen des Bundes, der Länder und der EU für Forschung, Entwicklung, Innovation und Markterschließung:

- ERP- Startfonds/ High-Tech-Gründerfonds
- EIF/ERP-Dachfonds/ERP-Innovationsprogramm
- SIGNO Deutschland
- EXIST- Gründerstipendium/EXIST- Forschungstransfer
- Beteiligungs Programme

Kauf durch eigenes oder fremdes Management

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) wird das Unternehmen durch das eigene Management, in der Regel durch leitende Angestellte oder die Geschäftsführung,übernommen. Unter Management-Buy-In (MBI) wird dagegen die Übernahme eines Unternehmens durch Manager von außen verstanden. Die Kombination von MBO und MBI ist eine gemeinsame Übernahme von internen und externen Managern.

Beteiligung an einem Betrieb

Für die Beteiligung an einem Betrieb gelten die gleichen Empfehlungen wie für die Unternehmensnachfolge. Vom Preis für die Beteiligung, von den Zukunftsaussichten des Betriebes und von den konkreten Regelungen des Gesellschaftvertrages hängt es ab, ob der Einstieg in das Unternehmen sinnvoll ist oder nicht.

Outscouring und Spin-off-Gründung

Beim Outscouring werden bestimmte Unternehmensabteilungen in die Selbstständigkeit "entlassen". Aus der Marketingabteilung kann zum Beispiel eine Selbständige Werbeagentur werden, aus der Personalabteilung eine Personalberatung. Die betreffende Abteilung kann von einem externen Gründer und auch einem externen Unternehmen übernommen werden. Der externe Einzelgründer sollte sich daher wie auf eine Unternehmensnachfolge vorbereiten.
Die Spin-off-Gründung ist eine Variante des Outscouring. Charakteristisch ist allerdings die enge Partnerschaft zwischen dem Mutterunternehmen (Inkubator) und dem neu gegründeten Unternehmen. Darüber hinaus spielen sich Spin-offs in der Regel im Bereich Forschung und Entwicklung ab. Der Inkubator stellt in der Regel fachliches Know-how, unternehmerische Erfahrung, Kontakt zu Kunden und Lieferanten, Netzwerke, eventuell Betriebsräume zur Verfügung.

Bevor interne Führungskräfte einem Spin-off zustimmen, sollten jedoch folgende Fragen geklärt werden:

- Kann das Unternehmen auf bestehende Kundenkontakte des Inkubators zugreifen?

- Kann das Spin-off Unternehmen auch Geschäftsbeziehungen zu Konkurrenten des Inkubators aufnehmen?

- Welche Einflussmöglichkeiten hat das Inkubator-Unternehmen auf die Geschäftspolitik?

- Über welchen Zeitraum hält das Inkubator Unternehmen Anteile am Spin-off-Unternehmen?

- Ist das Inkubator Unternehmen bereit, während der Gründungsphase für die Liquidität des Spin-offs-Unternehmens zu sorgen?

- Inwieweit ist die Geschäftsführung dem Inkubator gegenüber rechenschaftspflichtig?

- Sind bestimmte Produkte von der Entwicklung und vom Vertrieb ausgeschlossen?

Es grüßt

T.