ADAC MITGLIEDSCHAFT

SELBSTÄNDIG MIT EBAY

Sonntag, 3. Oktober 2010

TIPPS FÜR EIN ERFOLGREICHES FORDERUNGSMANAGEMENT

Viele Unternehmen räumen ihren Kunden Zahlungsziele ein und werden damit zum Kreditgeber für diejenigen, die ihre Waren und Leistungen abnehmen (Lieferantenkredit).
Problematisch ist, dass sich Unternehmen dabei häufg nicht wie professionelle Kreditgeber verhalten. Für den Erfolg eines Unternehmens ist es aber von Bedeutung, diese Forderungen als wichtige und kritische Ansprüche zu behandeln.
Das bedeutet:

Kreditprüfung ist die beste Vorsorge gegen Forderungsausfälle

Prüfen Sie die Bomität ihrer Kunden, denen Sie Zahlungsziele einräumen möchten, vor Abschluss von Lieferverträgen. Greifen Sie dabei auf alle verfügbaren Informationen zurück, die eine Bewertung der Kundenbonität erlauben. Kunden mit unzureichender Bonität sollten Sie keinen Kredit einräumen. Bonitätsauslünfte erhalten Sie bei Wirtschaftsauskunftsdateien.



Bonitätfinder - Bonität von Personen & Unternehmen






Sorgfältige Einräumung von Zahlungszielen

Verkaufen Sie Ihre Leistung nicht über großzügige oder branchenunübliche Zahlungsziele. Bieten sie Ihren Kunden vielmehr Anreize, möglichst rasch zu zahlen (Skonto).
Bei größeren Kreditbeträgen sollten Sie Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaften) schaffen. Kalkulieren Sie in jedem Fall Ihre eigenen Kosten, die Ihnen durch den Lieferantenkredit entstehen, in den Angebotspreis ein.

Zügige Rechnungsstellung

Wenn Sie Ihre vereinbarte Leistung erbraucht haben, zögern Sie nicht damit, unverzüglich Ihre Forderung in Rechnung zu stellen. Achten Sie dabei auf korrekte und vollständige Aufzählung Ihrer erbrachten Leistungen und stellen Sie sicher, dass die jeweils vereinbarten Preise in Rechnung gestellt werden. Jede Ungenauigkeit, jeder Fehler in Ihrer Rechnung kann von Ihrem Kunden dazu genutzt werden, die Zahlung hinauszuschieben oder zu verweigern.

Das gehört in eine Rechung:

- vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Ort und Datum
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- fortlaufende einmalig vergebene Rechnungsnummer
- Betreffzeile: Rechung
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang der erbrachten Leistung
- Zeitpunkt/Zeitraum der Lieferung/Leistung
- Nettobetrag in Euro
- Mehrwertsteuersatz und die Höhe des Steuerbetrags in Euro
- im Fall der Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung/Leistung eine Steuerbefreiung gilt
- Zahlungsziel (Datum, bis wann die Überweisung eingegangen sein sollte)
- Bankverbindung


Überwachung der Zahlungseingänge

Stellen Sie sicher, dass Zahlungstermine und Zahlungsbeträge in Ihrem Rechnungswesen genauestens überwacht werden. Ihr Kunden erwartet von Ihnen pünktliche Lieferung. Verlangen Sie von Ihrem kunden daher auch die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele.

Organisation des Mahnwesens

Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen sieht vor, dass Schuldner auch ohne Mahnung bereits 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug geraten. Um Ihren Zahlungsanspruch zu realisieren, sollten Sie Ihren Kunden dennoch an den Ausgleich Ihrer fälligen Rechnungen erinnern

Bevor Sie Ihrem Kunden die erste Mahnung schicken, sollten Sie intern prüfen, ob Sie Ihre Leistung wie vereinbart erbracht haben.

- Ist die Lieferung vollständig erfolgt ?
- Liegen berechtigte Reklamationen vor ?
- Wann ist die korrekte Rechnung an den Kunden versand worden ?
- Liegen Buchungsfehler vor ?
- Welches Zahlungsziel wurde eingeräumt?
 
Planung der Ein- und Auszahlungen

Bedenken Sie, dass säumige Zahler Ihre Existenz gefährden können.
Planen sie daher Ihre Finanzen sorgfältig!
Berücksichtigen Sie - bei Ihrer Liquititätsplanung - die Zahlungen aus Kundenforderungen nicht zu optimistisch. Ermitteln Sie dasher die durchschnittliche Zahlungsfrist Ihrer eigenen Forderungen und berücksichten Sie diese bei Ihrer Finanzplanung.

Finanzierung der Forderungen

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank über die Finanzierung möglicher außenstände und warten Sie damit nicht, bis Sie selbst aufgrund der hohen Forderungsbestände Ihre verfügbare Kreditlinie vollständig ausgeschöpft haben. Es wird Ihnen schwer fallen, erweiterte Kreditlinien zu erhalten, wenn Sie nicht liquide sind.

Externe Hilfestellung beim Forderungseinzug

Wenn Ihre Mahnungen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, zögern Sie nicht, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Drohen Sie dies ggf. in einer dritten schriftlichen Mahnung an. Zahlt der Kunde auch dann nicht, beauftragen sie ein professionelles Inkassoinstitut mit der Realisierung ihrer Forderung. Je länger Sie mit diesem Schritt warten, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Sie Ihr Geld bekommen.

Dienstag, 27. April 2010

ANMELDUNGEN UND GENEHMIGUNGEN

Wer einen eigenen Betrieb gründet, muss eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzlichen Vorschriften beachten.


Gewerbeamt

Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das "auf Dauer auf Gewinnerzielung angelegt ist") muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden. Notwendig ist hierzu nur ein Personalausweis beziehungsweise Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (zum Beispiel Handwerkskarte, Konzessionen etc.). Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller) Land- und Forstwirtschaft. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.

Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch über sie informiert:

- Das Finanzamt

- Die Handwerkskammer

- Die Berufsgenossenschaft

- Die Industrie- und Handelskammer

- das statistische Landesamt

- Das Handelsregister (Amtsgericht)

Es ist trotzdem zu empfehlen, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt klären zu können.


Handelsregister

Wenn es sich bei ihrem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuchs handelt, müssen sie ihn beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen und diese Eintragung von einem Notar beglaubigen lassen.

Die Eintragung und die Übermittlung von Unterlagen muss elektronisch durchgeführt werden. Für Gründerinnen und Gründer erledigt dies der Notar. Für weitere Mitteilungen müssen sie dies, wenn ihr Unternehmen besteht, später selbst tun.


Finanzamt

Das Finanzamt wird über ihre gewerbliche Tätigkeit vom Gewerbeamt unterrichtet. Sie erhalten daraufhin vom Finanzamt einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Anhand ihrer Angagen wird ihnen das Finanzamt eine Steuernummer zuteilen und eventuell Vorauszahlungen festsetzen. Bitte beantworten Sie diese Fragen sorgfältig und schätzen sie ihre Umsatz- und Gewinnerwartungen realistisch ein. Informationen sind für die steuerliche zutreffende Einordnung ihrer Tätigkeit durch das Finanzamt wichtig. Übrigens: Bezieher des Gründungszuschusses müssen dem Finanzamt ihren Businnesplan vorlegen.

Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, müssen sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz haben. Es genügt eine formlose Anmeldung. Sie erhalten im Anschluss ebenfalls einen Fragebogen zu steuerlichen Erfassung. Auch hier gilt: Bitte beantworten Sie diese Fragen sorgfältig und schätzen sie ihre Umsatz- und Gewinnserwartungen realistisch ein. Informationen sind für die steuerliche zutreffende Einordnung ihrer Tätigkeit durch das Finanzamt wichtig.


Agentur für Arbeit

Wenn sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 400-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigen, benötigen sie eine Betriebsnummer. Beantragte wird die achtstellige Nummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Die Beantragung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.

Sie ist Grundlage für die Meldung zur Sozialversicherung. Mit ihr werden die Beschäftigten bei der Krankenkasse an- und abgemeldet sowie die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgerechnet. Außerdem ist sie für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft erforderlich.

Auch wenn sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da sie an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhalten Sie auch eine "Schlüsselverzeichnis" über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen.


Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sie nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Wer ein Unternehmen eröffnet, sollte sich mit den zuständigen Berufsgenossenschaften in Verbindung setzen und klären, ob Versicherungspflicht besteht.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Krankheiten zu versichern.

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist Pflicht, sobald der Betrieb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.

Die zuständige Berufsgenossenschaft sollte innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung beziehungsweise Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit informiert werden. Auch wenn es gängige Praxis ist, dass die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft schickt.

Erkundigen Sie sich bei der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.


Gesundheitsamt

Für Gründungen im Bereich der Gastronomie muss beispielsweise eine Belehrung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes nach dem Infektionsschutzgesetz stattgefunden haben. Diese Bescheinigung ist bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen und darf nicht älter als drei Monate sein.

Bei Gründungen in den Bereichen Gastronomie oder Kinderbetreuung wird das Gesundheitsamt oder das Gewerbeaufsichtsamt zum Beispiel auch die hygienischen Standards ihrer Räumlichkeiten überprüfen. Darüber hinaus müssen sie neben einem behördlichen Führungszeugnis eine Bestätigung der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme an einem Seminar für Hygiene und den Umgang mit Lebensmitteln vorweisen.

Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb führen oder Lebensmittel verkaufen, benötigen auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Amtsarztes.

Freiberufliche Tätigkeiten, wie die Führung von Zahnarztpraxen, Arztpraxen sowie Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Tätigkeit ausgeübt werden, werden entweder durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Berufsgenossenschaft infektionshygienisch überprüft.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker benötigen eine Erlaubnis vom zuständigen Gesundheitsamt.


Bauamt

Wenn sie Räume, die bisher anders genutzt waren, künftig als ihre Betriebsräume nutzen wollen, müssen sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Die Planung gewerblicher Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden.


Gewerbeaufsichtamt

Die Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer beaufsichtigen die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt und Verbraucherschutzes. Je nach Bundesland werden sie auch als Amt für Arbeitsschutz oder Staatliches Umweltamt bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, erlaubnis- beziehungsweise genehmigungspflichtige Gewerbe während der gesamten Betreibsdauer auf Einhaltung der für das entsprechende Gewerbe zutreffenden Vorschriften und Pflichten zu beaufsichtigen. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig, vor der Öffnung ihres Betriebes, ob die von ihnen geplanten Betriebsräume und Anlagen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.


Umweltamt

Prüfen Sie auch die Auflagen des Umweltamts. Die gesetzlichen Bestimmungen, etwa des Bundesimmissionsschutzgesetzes, zum Beispiel für nachts fahrenden Verkehr von Gaststätten in Wohngebieten, werden häufig unterschätzt, ebenso die Kosten zur Erfüllung von Umweltschutzauflagen.


Sozialversicherung

Krankenversicherung:
Selbstständige müssen entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer der privaten Krankenversicherungen Mitglied sein. Benachrichtigen sie ihre Krankenkasse über ihre zukünftige berufliche Selbstständigkeit.

Rentenversicherung:
Es kann sinnvoll sein, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zu versichern. Für einige selbstständig Tätige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine auflistung versicherungspflichtiger Selbstständiger finden sie im § 2 Sozialgesetzbuch. Informieren Sie auch die zuständige Krankenkasse/Ersatzkasse/Rentenversicherung über die bei ihnen beschäftigen Arbeitnehmer.

Scheinselbstständigkeit:
Falls nicht sicher sind sind ob sie scheinselbständig sind, können sie dies im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lassen.

Künstlersozialkasse:
Die Künstlersozialkasse ist die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten Wer die. Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllt, muss sich dort auch versichern.


Versorgungsunternehmen

Je nach Bedarf sollten sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (Beispiel Stadtwerke, Elektrizitätswerke etc.) Verträge für Wasser, Strom, Gas etc. abschließen. Das gleiche gilt für die Entsorgung (zum Beispiel Abwasser und Müllbeseitigung).


Sondergenehmigungen

Für verschiedene Gewerbezweige besteht eine besondere Genehmigungspflicht.

Handwerk:

Der Meisterzwang ist auf 41 rzulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Alle übrigen 53 Handwerke sind frei. Ihre selbstständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus.

- Bis auf wenige Ausnahmen (sechs Berufe) können sich erfahrene Gesellen auch in den zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen, wenn sie sechs Jahre praktische Tätigkeit im Handwerk vorweisen können, davon vier Jahre in leitender Position.
- Das Inhaberprinzip wurde abgeschafft. Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, können von allen Einzelunternehmen oder Personengesellschaften geführt werden, die ein Meister als Betriebsleiter einstellen.
- Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker wurde der Zugang zum Handwerk erleichtert.
-Neuen Handwerkssunternehmen wird in den ersten vier Jahren nach der Existenzgründung eine abgestufte Befreiung von den Kammerbeiträgen gewährt. Mit der so genannten kleinen Handwerksrechtsnovelle wurde die selbstständige Ausführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten erleichtert. Allerdings dürfen einfache Tätigkeiten nicht kumuliert werden, das sie einen wesentlichen Anteil eines Handwerks ausmachen.

Industrie:
Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen müssen nach den Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden.

Einzelhandel:
Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundenachweise notwendig.

Gaststätten und Hotels:
Erforderlich ist eine Erlaubnis, die sie nach einer eintägigen Unterweisung bei der zuständigen IHK vom Gewerbeamt erhalten.

Bewachungsgewerbe:
Voraussetzung für die vom Gewerbeamt zur erteilende Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, erforderliche Mittel oder Sicherheiten und eine 40 stündige Unterrichtung für Beschäftigte, eine 80 stündige Unterrichtung für selbstständigen durch die IHK.

Verkehrsgewerbe:
Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Traxen ist genehmigungspflichtig. Die Konzessionen erteilt das zuständige Gewerbeamt beziehungsweise Regierungspräsidium.

Reisegewerbe:
Dazu zählen Gewerbetreibende, die keine feste Betriebsstätte haben. Eine erforderliche Reisegewerbearte stellt das zuständige Gewerbeamt aus.

Freiberufler:
Wer zu den "geregelten" Freien Berufen zählt (zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte Steuerberater), braucht bestimmte Zulassungen, um sich selbstständig zu machen. Um den "ungeregelten" Freien Berufen (zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung.

Für eine Reihe weiterer Gewerbezweige ist eine besondere Erlaubnis erforderlich (zum Beispiel Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt):
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, Veranstaltungen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit, Spielhallen
- Immobilienmakler, Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer
- Versteigerer, Pfandvermittler, Pfandverleiher
- Fahrschulen, Güterkraftverkehr usw.

Es grüßt

T.

Montag, 26. April 2010

VON DER IDEE ZUM ERFOlG: DER BUSINESSPLAN (TEIL 2)

Wer sich selbst selbständig machen will, braucht zunächst eine Erfolg versprechende Geschäftsidee. Aber die Idee allein reicht nicht aus. Ihre Gründung benötigt außerdem einen ausgefeilten Plan, wie diese Idee erfolgreich in die Tat umgesetzt werden kann. Dieser Plan muss alle Faktoren berücksichtigen, die für Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein können. Er ist die Regieanweisung für den Existenzgründer, die sein weiteres Vorgehen bestimmt. Je nach Vorhaben und Branche werden an einen Businessplan unterschiedliche Ansprüche gestellt: Wer ein Kapitalintensives Science-Unternehmen gründet, muss selbstverständlich bestimmte Inhalte wesentlich umfangreicher darstellen als derjenige, der einen Kurierservice betreiben will.

Warum ein Businessplan?

Wer sich unternehmerisch betätigen will, sollte auf keinen Fall ins Blaue hinein wirtschaften. Auch eine Gründung ohne Planung wird fast mit Sicherheit scheitern. Je durchdachter und detaillierte ihre Gründungsplanung ist, desto größer ist die Chance, dass ihr Vorhaben zum gewünschten Erfolg führt. Ein ausführlicher Businessplan "zwingt" sie dazu, alle wichtigen Punkte ihrer Gründung, alle Chancen und Risiken, zu überdenken. Jedes Problem, dass sie schon bei der Planung erkannt und und womöglich gelöst haben, bedeutet eine Erleichterung und zusätzlichen Spielraum nach dem Unternehmensstart.

Tragen Sie sorgfältig und ausdauernd alle Informationen zusammen, die man von ihnen verlangt. Dies bedeutet ein gutes Stück Fleißarbeit, dass ihnen niemand abnehmen wird, das sich aber lohnt. Erst dann können sie in aller Regel mit großer Wahrscheinlichkeit feststellen, dass ihre Geschäftsidee funktioniert.

Ein aussagekräftige Businessplan ist außerdem die Voraussetzung dafür, ihre Geldgeber davon zu überzeugen dass ihr geplantes Unternehmenking Umsatz erwirtschaften wird, um das geliehene Geld zurückzuzahlen. Dazu kommt: wenn Sie schon den Start sorgfältig geplant haben, werden sie auch in der Lage sein, weiterhin zu planen, auf Veränderung zu reagieren und ihr Unternehmenskonzept neuen Bedingungen immer wieder anzupassen.

Hilfe beim Businessplan

Es gibt eine ganze Reihe von Hilfsangeboten, die sie bei der Ausarbeitung ihres Plans unterstützen: allen voran die Kammern, die Businessplanwettbewerbe, Gründerinitiativen vor Ort und auch die Beratungsangebote der KfW Mittelstandsbank. Eine wichtige Regel ist allerdings: Rat und Hilfe sind unverzichtbar. Jede Informationen und jedes Plandetail müssen aber auch in ihren eigenen Kopf gegangen sein, damit sie in der Zeit nach der Beratung und Unterstützung den Überblick behalten.

Form des Businessplans

Ein gut gemachter Businessplan ist

- Aussagekräftig: er enthält alle Informationen, die ein Kreditgeber erwartet, wenn er das Vorhaben finanzieren soll.

- Klar gegliedert: er ist in verschiedene Gruppen unterteilt.

- Gut verständlich: er sollte in einer auch für Laien verständlichen Sprache geschrieben sein.

- Kurz und knapp: es sollte einschließlich Anhang nicht mehr als 30 Seiten umfassen.

- Leicht lesbar: Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand 1,5, Ränder mindestens 2,5, Absätze, Zwischenüberschriften.

- Optisch ansprechend: das äußere Erscheinungsbild ist ordentlich, professionell, nicht übertriebeno der grafisch verspielt.

Hinweise zur Erarbeitung eines Businessplans

Zusammenfassung

Nummerieren sie hier kurz und übersichtlich die Argumente, die ihre Kapitalgeber von ihrer Geschäftsidee überzeugen sollen. Insgesamt nicht mehr als zwei Seiten.

Geschäftsidee

Beantworten sie klar und einfach die Frage: was möchten Sie tun? Schreiben Sie sowohl ihre kurzfristigen als auch längerfristigen Unternehmensziele. Bedenken Sie: ihre Geschäftsidee sollte das gewisse Etwas haben, dass sie von der Konkurrenz unterscheidet. Denken Sie dabei auch an Entwicklungsmöglichkeiten.

Geschäftsidee finden:

So manche potentielle Gründerin und so mancher potentielle Gründer suchen noch nach einer Erfolg versprechende Geschäftsidee.

Eine ganze Reihe von Quellen liefern Informationen zu allgemeinen wirtschaftlichen Trends, kommenden Branchen, erfolgreichen Geschäftsideen bis hin zu Beispielen gelungener Einzelunternehmen

Informationsquellen


Allgemeine Trends/Beispiele: (Publikumszeitschriften, Wirtschaftsmagazine beziehungsweise deren Online-Informationen im Internet

Branchen: aktuelle Marktstudien vieler Marktforschungsinstitute

Geschäftsideen: Fachzeitschriften, Fachmagazine, Gründermessen, Gründerwettbewerbe, GründerInitiativen.

Unternehmensnachfolge

Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen kaufen oder pachten, übernehmen sie nicht nur die Geschäftsidee, sondern meist auch Kundenstamm, Personal im etc..

Franchise

Die Möglichkeit, sich mit einer fremden (meist schon markterpobten) Idee selbständig zu machen.

Hier näher erklärt

Patentrecherchen

Beim Deutschen Patent- und Markenamt liegen zum Teil Patente "brach", zwar entwickelt und angemeldet, aber nicht weiter verwertet.

Internet

Das Internet enthält Geschäftsideen aus der ganzen Welt. Hier lassen Sie Trends und Vorbilder aus anderen Ländern ablesen, die man womöglich auf den heimischen Markt übertragen kann.

Dienstleistung

- Beschreiben Sie Ihr Produkt oder ihre Dienstleistung mit einfachen Worten, so dass sie auch eine Nichtfachmann versteht und attraktiv findet.

- Vermeiden Sie Fachausdrücke, Formeln oder technische Details. Gerade technische Produkte und techniklastike Dienstleistungen sollten sie so verständlich beschreiben, dass ein potentieller Geldgeber steht, was sie vorhaben. Tut er das nicht, wird er ihr Projekt auch nicht finanzieren.

- Ob Ihre technischen Ausführungen zutreffend sind, sollten Sie im Zweifelsfall durch technisches Gutachten belegen.

- Legen sie Fotos, Zeichnungen oder Diagramme bei.

- Benennen sie, falls vorhanden, Patente, Rechte, Lizenzen, Verträge und fügen Sie Ihrem Businessplan Kopien im Anhang bei.

- Vor allem bei aufwändigen Produkten ist es notwendig, die einzelnen Produktionsschritte deutlich zu machen. Was wir zum Beispiel im Unternehmen selbst, was außerhalb bearbeitet?

Marktübersicht

Kunden: Beschreiben Sie Ihr Produkt beziehungsweise ihrer Dienstleistungaus der sicht künftiger Kunden.

- Welchen Nutzen bieten sie ihnen an: Geld, Zeit, Ersparnis, Spaß etc.? Machen viele eigene Umfragen. Hören sie bei Freunden und Bekannten nach. Bewerten sie mit ihren Erkenntnissen auch die Angebote ihrer Mitbewerber: Wie gut sind sie im Vergleich zu ihnen?

- Recherchieren sie, wie sich ihre Branche entwickelt.Ihr Unternehmen wird nur dann Erfolg haben, wenn es auch ihrer gesamten Branche gut geht. Machen Sie eigene Umfragen. Telefonieren sie mit Unternehmen ihrer Branche: Fragen sie bei Banke und Sparkassen und bei ihrer Hausbank nach aktuellen Branchenuntersuchungen. Sind die Wachstumsraten so groß, dass auch für einen neuen Wettbewerber genügend Umsatz zu erwarten ist?

Konkurrenz:
Wenn der Markt, in den sie hinein wollen, profitabel ist, gibt es immer jemanden der dort bereits aktiv ist oder sein wird.

- Ermitteln sie zum Beispiel im Internet und in den gelben Seiten, wer zu ihren Konkurrenten zählt.

- Führen Sie ihre wichtigsten Konkurrenten und ihre Angebote auf. Welchen Umsatz, Marktanteil haben diese?

-Ist das Marktpotential groß genug für alle?

- Konkurrenten können auch Unternehmen sein, die nicht exakt das gleiche, aber ähnliches anbieten.

- Vergessen Sie auch nicht die Internetpräsentation ihrer Stadt oder Region.

- Fragen sie bei ihrer Kammer die Experten, die den lokalen oder regionalen Markt seit langem kennen.

Standort

Begründen sie die Wahl ihres Standorts. Der Standort spielt eine entscheidende Rolle für den Unternehmenserfolg. Wegen der Vielzahl von Gewerbe und baurechtlichen Verordnungen und Gesetzen, die zum Teil nicht einheitlich geregelt sind, sollten jeder Gründungswillige bei der für ihn zuständigen Gemeinde nachfragen, wie das Gebiet, in dem er die Gründung seines Betriebs plant, im Bebaungsplanplan ausgewiesen ist. Befindet er sich im Gewerbe- oder Industriegebiet, so ist seine Gründung aufgrund rechtlicher Bestimmungen in der Regel nicht gefährdet. Liegt sein geplanter Standort hingegen im Wohn- oder Mischgebiet, sollte er prüfen, ob der Ansiedlung seines Betriebes nicht entgegensteht.

Marketing

Beschreiben Sie, wie sie ihr Angebot entwickeln und präsentieren können, so dass ses sich von der Konkurrenz abhebt. Klären sie dafür:

- Welches ist ihr besonderer Kundennutzen zum Beispiel ein besonderer Service oder Ersatzteildienst?

- Wie ist ihr Preis zum Beispiel besonders günstiger Preis durch niedrigere Kosten im Unternehmen?

- Über welchen Vertriebsweg erreichen sie ihre Kunden zum Beispiel durch einen schnellen und kostengünstigen Onlinevertrieb?

- Mit welchen Werbemaßnahmen wollen sie ihre Kunden informieren?

Unternehmensorganisation

Unternehmensführung/Gründerpersonen

- Gehen Sie hier auf das gesamte Team ein: Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter.

- Erläutern sie, warum sie sich mit diesem Vorhaben selbständig machen möchten.

- Wer hat welche Ausbildung und Erfahrung?

- Unterscheiden sie zwischen ihren fachlichen Qualifikationen und ihren unternehmerischen Qualifikationen.

- Machen Sie deutlich: Wer übernimmt welche Rollen?

- Erstellen Sie wenn nötig ein Organigramm. Vollständige Lebensläufe sollten im Anhang beiliegen.


Rechtsform

Hier die Rechtformen im Überblick


Bevor Sie sich für eine Rechtsform entscheiden, sollten sie eine Reihe von Fragen klären:

- Wie viele Personen sollen Verantwortung übernehmen?

- Wollen sie möglichst ohne viele Formalitäten starten?

- Wollen sie die Haftung beschränken?

- Wollen Sie eine Rechtsform, die ein möglichst positives Image bietet?

- Wollen Sie eine Rechtsform, die eine möglichst einfache Buchführung verlangt?

- Wollen sie eine Rechtsform, die einen möglichst geringen Kapitaleinsatz verlangt?

Organisation

Erkundigen Sie sich über die verschiedenen Organisationsformen. Neben der streng gegliederten linearen Organisation gibt es zum Beispiel auch projektbezogene Organisationsformen, mit denen die Verantwortung bei den jeweiligen Projektleiter liegt.

Mitarbeiter

Begründen sie die Auswahl ihrer Mitarbeiter

Denken Sie bei Ihrer Mitarbeiterplanung auch über den Start hinaus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zunehmend zum entscheidenden Faktor im Wettbewerb. Planen sie mindestens drei Jahre im Voraus. Nur die Unternehmen werden sich dauerhaft einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen, die über qualifiziertes und motiviertes Personal verfügen.

Chancen und Risiken

Viele Banker können mit Risiken leben, wenn sie den Eindruck haben, der Gründer geht verantwortungsbewusst damit um.

- Machen Sie unbedingt Worst-Case- und Best-Case-betrachtungen.

- Überlegen Sie genau: Unter welchen Bedingungen funktioniert ihr Konzept nicht mehr?

- Wie können sie dann reagieren( Beispiel Kosten reduzieren, Angebote verändern, neue Absatzmärkte suchen)?

- Bewerten Sie die Wahrscheinlichkeit der aufgezeigten Chancen und Risiken.

- Begründen sie ihre Einnahmen mit recherchierten und belegbaren Fakten und Zahlen von Kammern, Banken, Branchenverbänden etc.

Finanzierung

Die Finanzierung ist auf die schwierigste Teil des Businessplans. Da es sich weit gehend um Schätzungen handelt, sollten Sie Ihre Zahlen plausibel darstellen und mit entsprechenden Unterlagen belegen. Beizufügen sind:

- Kapitalbedarfsplan

- Finanzierungsplan

- Liquiditäts Plan

- Ertragsvorschau und Rentabilitätsabrechnung

Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedrafsplan zeigt ihnen, wie viel Kapital sie für welchen Posten brauchen.

- Kalkulieren sie über mindestens sechs Monate.

- Berücksichtigen sie auch eine Reserve für unvorhergesehene Ausgaben und für die Kosten der privaten Lebensführung.

- Denken Sie auch an die unterschiedlichen Laufzeiten der Fremdfinanzierungsmittel. Wenn die tilgungsfreie Zeit vorbei ist, kommt unter Umständen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung.

Finanzierungsplan

Eigenkapital

Die Banken erwarten in der Regel, dass sie sich als Kreditnehmer den Unternehmer auch mit eigenen finanziellen Mitteln beteiligen.

- Geben sie hier die Höhe des Eigenkapitals an, dass sie in das Unternehmen einbringen werden.

Fremdkapital

Ein Teil des Kapitalbedarfs werden sie sicherlich nicht selbst decken können.

- Welchen Investitionsanteil müssten sie zum Beispiel durch einen Kredit abdecken?

- Welche öffentlichen Förderprogramme kommen für sie infrage?

- Laufzeiten von Bankkrediten oder öffentlichen Fördermitteln sollten dabei mit dem von ihnen aufgezeigten Liquiditätsbedarfs korrespondieren.

Liquiditäts Plan

Eine fundierte Liquiditätsvorschau zeigt ihre Zahlungsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum.

- Stellen Sie die zu erwartenden Einnahmen den Ausgaben für die ersten drei Jahre gegenüber.

- Wenn Sie nach Zahlen für erwartete Umsätze suchen: Kammern, Verbände, Banken und Sparkassen können Ihnen hier mit Branchenwerten helfen.

- Legen Sie die Branchendaten zur Zahlungsmoral ihrer Kunden vor und erklären sie, wie sie zum Beispiel lange Zahlungsfristen überbrücken.

- Erklären Sie, wie lange es dauern wird, bis sie tatsächlich schwarze Zahlen schreiben werden und wie Sie die Zeit bis dahin finanziell überstehen können.

Ertragsvorschau/Rentabilitätsrechnung

Die Ertragsvorschau/Rentabilitätsrechnung zeigt, ob sich ihr Vorhaben lohnt.

- Werden ihre Umsätze höher sein als ihre Kosten?

- Zeigen Sie, welche Umsätze sie mit welchem Produkt oder welcher Dienstleistungen bei welchen Kunden machen.

- Die Zahlen müssen, auch wenn es sich um Schätzungen handelt, nachvollziehbar sein.

- Wenn Sie nach Zahlen für erwartete Umsätze suchen: Kammern, Verbände, Banken und Sparkassen können ihn hiermit Branchenwerten helfen. Was geschieht wenn ein geringer bis gar kein Umsatz erzielt wird?

Viel Glück wünscht

T.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE - BETRIEBSÜBERNAHME

Bei der Übernahme, also der Fortführung eines Unternehmens, muss der Existenzgründer auf den bestehenden Vorgaben aufbauen. Von Anfang an muss es sein Können auf allen Schauplätzen eines bereits gewachsenen Betriebes unter Beweis stellen. Er kann es sich beispielsweise nicht ohne weiteres erlauben, nach und nach Kundenbeziehungen aufzubauen, sondern muss nebeneinander alle Kundenkontakte gleichermaßen pflegen.

Übernahme eines Unternehmens hat andererseits viele Vorteile.

- Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert

- Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sind aufgebaut

- Dienstleistung beziehungsweise das Produkt des Unternehmens sind eingeführt

- Räume und Inventar sind vorhanden

- Die Mitarbeiter sind eingearbeitet

Das sollten Sie in Ihrem Businessplan berücksichtigen:

- Ist- Zustand des Unternehmens: Wie ist die bisherige Entwicklung, Produktpalette, Stellung am Markt usw.?

- Preisermittlung: Wie hoch ist der Kaufpreis? wie hoch waren die Erträge der letzten Jahre?

- Soll Zustand: Was wollen Sie im Unternehmen ändern? Welche Marktpotentiale sind noch nicht ausgeschöpft?

- Finanz und Ertragsplanung: Welche Finanzierung kommt in Frage?

- Personalplanung: Welche Qualifikationen werden zukünftig benötigt?

Bei vielen Unternehmensübertragungen verfügen die Käufer oft nur über geringes Eigenmittel, so dass die Übertragung mit einem hohen Anteil an Fremdkapital finanziert wird. Erkundigen Sie sich nach Förderprogrammen.

Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge: Initiative "nexxt"

"nexxt ist" eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der KfW- Mittelstands Bank sowie Vertretern von Verbänden, Institutionen und Organisationen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der freien Berufe. Alle Partner bieten Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Unternehmensübertragungen an.

Unternehmens- oder Nachfolgebörsen

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können unter anderem Unternehmens- oder Nachfolgebörsen im Internet nutzen, um ein passendes Unternehmen zu finden. In diesen Börsen stellen Unternehmen ihre Betriebe vor, um geeignete Nachfolger zu finden. Ebenso können sich potentielle Nachfolgerinnen und Nachfolger mit all ihren unternehmerischen Qualitäten präsentieren. Der bundesweit größte Marktplatz für Nachfolger und Unternehmer ist die Unternehmensbörse unter www.nexxt-change.org.

Die Unternehmensbörse bietet

- Über 7300 Inserate von Betrieben, die einen Nachfolger suchen

- Über 3200 Inserate von potentiellen Nachfolgern

- Qualifizierte Betreuung und Vermittlung durch über 760 Regionalpartner (IKK,HWK Sparkassen,Volks und Raiffeisenbanken etc.)

- Automatische Benachrichtigung bei passenden Neu-Inseraten

- Einfache Einstellung von Inseraten beziehungsweise Unternehmensprofilen

- Online-Instrument "Expose` Manager": strukturierte Vorlage, um alle Details der Suche - falls gewünscht, auch mit Bildern- zusammenzustellen.

Ansprechpartner zu generellen Fragen zut nexxt-change Unternehmensbörse ist die Kfw Mittelstandsbank.

Es grüßt

T.

WEGE ZUM EIGENEN UNTERNEHMEN

Auf dem Weg zur Selbstständigkeit stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Jeder davon beinhaltet unterschiedliche Chancen und Risiken. Die Art der Unternehmensgründung muss in jedem Fall zu ihrer Persönlichkeit und ihren unternehmerischen Fähigkeiten passen. Prüfen Sie daher rechtzeitig ob der von ihnen bevorzugten Weg auch tatsächlich richtig ist. Welchen Weg sie wählen, hängt unter anderem von drei Faktoren ab: Wie viel Gestaltungsspielraum wollen sie haben? Kann das Risiko reduziert werden? Gibt es eine günstige Gelegenheit zum Kauf oder zur Pacht eines Unternehmens?

Neugründung

Bei der Betriebsneugründung starten sie von null an. Sie müssen sich ihren Markt erst noch erobern und dann ihre Position im Markt festigen. Sie müssen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufbauen, eine Stamm von Mitarbeitern suchen, sich einen Ruf erwerben. Kurzum: Sie müssen eine Anlaufphase durchstehen. Eine Betriebsneugründung birgt aber nicht nur Risiken, sie bringt auch die Chance, den Betrieb nach den eigenen Vorstellungen völlig neu aufzubauen.

Teamgründung

Viele Vorteile sprechen dafür, den Betrieb nicht alleine, sondern gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern zu gründen. Die Zusammenarbeit mit Partnern bietet eine ganze Reihe von Vorteilen:

- Fehlendes Know-how wird ergänzt

- Verantwortung und Risiko werden geteilt

- Eigenkapitalbasis wird erweitert

- Mehr Sicherheiten zur Aufnahme von Krediten stehen zur Verfügung

- Arbeitszeit kann besser eingeteilt und auch reduziert werden

Voraussetzung für eine erfolgreiche Teamgründung ist, dass die "Chemie" zwischen den Gründern stimmt. Überprüfen Sie vor allem, wie sie mit Konflikten umgehen. Werden alle kritischen Punkte angesprochen? Bleiben sie sachlich? Können sie nach einem Streit wieder miteinander reden? Benötigen sie eventuell einen externen Coach, der ihre Konflikte moderiert? Gesellschaftsverträge sollten nicht nur klare Verantwortungs- und Aufgabenbereiche festlegen, sondern auch Vereinbarungen dazu, was im Konfliktfall passiert. Spielen sie daher vorab mögliche Problemfälle und Lösungen durch

Ganz wichtig: Erstellen Sie gemeinsam das Unternehmenskonzept, um sicher zu gehen, dass sie sich sowohl über das Unternehmensziel als auch über den Weg zur Erreichung des Ziels einig sind.

Unabhängig von der Rechtsform sollten sie alle Vereinbarungen schriftlich festlegen.

- Bereiche und Aufgaben

- Abstimmungsverfahren bei gesamtunternehmerischen Entscheidungen

- Vertretung des Unternehmens nach außen

- Höhe der Gesellschaftereinlagen

- Maximale Höhe der monatlichen Privatentnahmen beziehungsweise Gehälter

- Verhalten bei "leerer Kasse"

- Lösungen für mögliche Konfliktfälle (zum Beispiel Entscheidungsverfahren bei Investitionen, Nutzung des Firmenwagens, Einstellung von Mitarbeitern)

- Verhalten bei Kündigung eines Gesellschafters

- Verhalten bei Auflösung oder Verkauf des Unternehmens


Innovative Gründungen

Viele innovative Gründungen haben Zukunft, wenn sie am Markt orientiert sind: beispielsweise mit neuartigen Produkten oder Dienstleistungen im Bereich der Biotechnologie, der Mikroelektronik, der Umwelt- oder Informationstechnik oder der Telekommunikation.

Schutzrechte

Entscheidend für innovative Gründungen ist oft, dass sie sich ihr Produkt, ihre Dienstleistung oder ein bestimmtes Verfahren schützen lassen. Ein Schutzrecht bietet ihnen die alleinige Verfügungsgewalt, zum Beispiel über ein Produkt für einen festgelegten Zeitraum. Schutzrechte wie zum Beispiel Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster werden beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Wollen sie ihr Produkt zum Beispiel in ganz Europa oder in bestimmten Ländern schützen lassen, müssen sie das Schutzrecht über das europäische Patentamt oder bei ausländischen Patentämtern anmelden.

Kosten und Förderung

Durch Anmelde- und Jahresgebühren beim Patentamt und durch das Honorar für einen Patentanwalt fallen Kosten an. Hinzu kommen der zeitliche Aufwand und eine Reihe bürokratischer Spielregeln. Deshalb: Wägen Sie Aufwand und Nutzen gegeneinander ab und lassen Sie sich dabei kompetent beraten. Technologieorientierte Gründungen werden allerdings besonders unterstützt durch finanzielle Förderhilfen des Bundes, der Länder und der EU für Forschung, Entwicklung, Innovation und Markterschließung:

- ERP- Startfonds/ High-Tech-Gründerfonds
- EIF/ERP-Dachfonds/ERP-Innovationsprogramm
- SIGNO Deutschland
- EXIST- Gründerstipendium/EXIST- Forschungstransfer
- Beteiligungs Programme

Kauf durch eigenes oder fremdes Management

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) wird das Unternehmen durch das eigene Management, in der Regel durch leitende Angestellte oder die Geschäftsführung,übernommen. Unter Management-Buy-In (MBI) wird dagegen die Übernahme eines Unternehmens durch Manager von außen verstanden. Die Kombination von MBO und MBI ist eine gemeinsame Übernahme von internen und externen Managern.

Beteiligung an einem Betrieb

Für die Beteiligung an einem Betrieb gelten die gleichen Empfehlungen wie für die Unternehmensnachfolge. Vom Preis für die Beteiligung, von den Zukunftsaussichten des Betriebes und von den konkreten Regelungen des Gesellschaftvertrages hängt es ab, ob der Einstieg in das Unternehmen sinnvoll ist oder nicht.

Outscouring und Spin-off-Gründung

Beim Outscouring werden bestimmte Unternehmensabteilungen in die Selbstständigkeit "entlassen". Aus der Marketingabteilung kann zum Beispiel eine Selbständige Werbeagentur werden, aus der Personalabteilung eine Personalberatung. Die betreffende Abteilung kann von einem externen Gründer und auch einem externen Unternehmen übernommen werden. Der externe Einzelgründer sollte sich daher wie auf eine Unternehmensnachfolge vorbereiten.
Die Spin-off-Gründung ist eine Variante des Outscouring. Charakteristisch ist allerdings die enge Partnerschaft zwischen dem Mutterunternehmen (Inkubator) und dem neu gegründeten Unternehmen. Darüber hinaus spielen sich Spin-offs in der Regel im Bereich Forschung und Entwicklung ab. Der Inkubator stellt in der Regel fachliches Know-how, unternehmerische Erfahrung, Kontakt zu Kunden und Lieferanten, Netzwerke, eventuell Betriebsräume zur Verfügung.

Bevor interne Führungskräfte einem Spin-off zustimmen, sollten jedoch folgende Fragen geklärt werden:

- Kann das Unternehmen auf bestehende Kundenkontakte des Inkubators zugreifen?

- Kann das Spin-off Unternehmen auch Geschäftsbeziehungen zu Konkurrenten des Inkubators aufnehmen?

- Welche Einflussmöglichkeiten hat das Inkubator-Unternehmen auf die Geschäftspolitik?

- Über welchen Zeitraum hält das Inkubator Unternehmen Anteile am Spin-off-Unternehmen?

- Ist das Inkubator Unternehmen bereit, während der Gründungsphase für die Liquidität des Spin-offs-Unternehmens zu sorgen?

- Inwieweit ist die Geschäftsführung dem Inkubator gegenüber rechenschaftspflichtig?

- Sind bestimmte Produkte von der Entwicklung und vom Vertrieb ausgeschlossen?

Es grüßt

T.

Samstag, 20. März 2010

KUNDEN UND KONKURRENZ IMMER IM BLICK: MARKETING

Im Fachbegriff "Marketing" steckt das Wort "Markt". Marketing umfasst alles, was den Absatz auf Märkten fördert. Es bezeichnet jedes unternehmerische Planen und Handeln, das sich am Markt orientiert. Um Marketing zu betreiben, brauchen Sie nicht unbedingt wissenschaftliche Methoden zu kennen. Vieles geschieht mit Hilfe genauer Beobachtung und indem Sie sich in Ihre zukünftigen Kunden hineinversetzen.

Marketing ist mehr als Werbung

Vielfach wird Marketing mit Werbung gleichgesetzt. Das ist falsch. Zwar gehört Werbung zum Marketing, doch erfolgreiches Marketing beginnt viel früher. Marketing muss folgende Fragen beantworten:

- Wie kann Ihr Unternehmen Kundenwünsche durch entsprechende Produkte oder Dienstleistungen erfüllen? Welche Eigenschaften muss Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung haben, um es bzw. sie erfolgreich zu verkaufen?

- Wer und wie sind Ihre Kunden?

- Wie stark ist Ihre Konkurrenz?

- Welchen Preis könne oder wollen Sie für Ihr Produkt/Dienstleistung verlangen?

- Wie wollen Sie mit Ihrem Produkt/Dienstleistung zum Kunden gelangen (Vertrieb/Verkauf)

- Mit welchen Mitteln von Werbung/Kommunikation wollen Sie den Kunden die Vorteile Ihres Produkts/Ihrer Dienstleistung vermitteln?

Welche Eigenschaften muss Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung haben?

Sie können ein Produkt oder eine Dienstleistung nur dann verkaufen, wenn dafür Bedarf besteht (der Sie einen Bedarf dafür wecken). Das Marketing nennt diesen Bedarf "Kundennutzen". Dabei kann ein Nutzen vielerlei sein: Ihr Produkt kann dabei helfen, ein Problem zu lösen. Es kann dabei unterstützen, eine Aufgabe oder Arbeit leichter oder besser zu erledigen. Der Nutzen kann auch darin liegen, Spaß und Lebensfreude zu vermitteln. Mindestens einen Nutzen sollte ihr Produkt/Ihre Dienstleistung haben. Welchen Nutzen Sie auch immer anbieten wollen: Sie müssen genau wissen, welche Probleme/Wünsche Ihre Kunden haben.

Wer und wie sind Ihre Kunden?

Ein Kunde wird sich nur dann für Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung entscheiden, wenn es bei ihm einen Bedarf dafür gibt, weil sie im einen Nutzen versprechen. Einen solchen Nutzen könne Sie ihm aber nur dann anbieten, wenn Sie sich an den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden orientieren. Um diese Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen zu können, benötigen Sie genaue Informationen darüber, wer und wie Ihre Kunden sind und was sie (von Ihnen) erwarten.

Wie stark ist Ihre Konkurrenz?

Entscheiden ist: Ihr Angebot sollte anders und/oder besser sein als das Ihrer Konkurrenz. Dafür benötigen Sie eine genaue Bestandsaufnahme über ihre Konkurrenten. Sie müssen wissen, was genau Ihre Kunden wünschen und was ihnen Ihre Konkurrenten bereits anbieten.
Wer sind Ihre Konkurrenten?
Welchen besonderen Nutzen bieten sie den Kunden an?
Wo sind Ihre Konkurrenten besser als Sie?
Wo können Sie besser werden als Ihre Konkurrenten?
Dabei wird der Markt durch die Globalisierung der Wirtschaft immer größer. Immer mehr Mitbewerber kommen als Konkurrenten in Frage. Das Ziel, zumindest in einem Punkt besser zu sein, wird darum immer wichtiger. Dies gilt besonders für Existenzgründer und junge Unternehmer, die auf ihrem Markt erst einmal Fuß fassen wollen.

Welchen Preis können oder wollen Sie für Ihr Produkt/Ihre Dienstleitung verlangen?

Wer etwas verkaufen will, muss sicher sein, dass er es zu dem verlangten Preis "los" wird. Gleichzeitig muss er vom Erlös leben können. Das praktische Preis-Marketing sucht den optimalen Absatzpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung. Dabei geht es nicht nur um die Höhe des konkreten Verkaufspreises. Dazu kommen Liefer-und Zahlungsbedingungen. ggf. Rabatte.

Wie wollen Sie mit Ihrem Produkt/Ihrer Dienstleistung zum Kunden gelangen?

Wer sein Produkt/Dienstleistung verkaufen will, muss seinen Kunden erreichen: die richtige Kundengruppe, auf dem richtigen Weg, in ausreichender Menge pünktlich zur vereinbarten Zeit. Sie können Ihre Angebote (je nach Ihrer Art) auf unterschiedlichen Wegen vertreiben, die mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlichen Kosten verbunden sind.

- Fremdvertrieb

Fremdvertrieb wird über sogenannte "Absatzvermittler", z.b. Groß- oder Einzelhändler abgewickelt. Der Fremdvertrieb eignet sich vor allem dafür, Angebote schnell und flächendeckend "unters Volk" zu bringen. Sie sollten aber sicher sein, dass Ihrer Vertriebspartner in den Zielmärkten wirklich "zu Hause" sind.

- Direktvertrieb

Nur im Direkt- bzw. Eigenvertrieb können sie gewährleisten, dass Ihre Kunden Ihre besondere Kompetenz garantiert wahrnehmen.

- Vertrieb über das Internet

Der Vertrieb über das Internet kann den hohen Aufwand an Zeit und Kosten, die für einen traditionellen Vertrieb anfallen, deutlich reduzieren. Wege des elektronischen Vertriebs sind z.B Online-Shops, virtuelle Kaufhäuser. Suchmaschen, Kataloge, Portale, Marktplätze.

- Export

Der Vertriebsweg in den Export sollte sorgfältig vorbereitet werden. Besonders wichtig ist: Wählen Sie Ihre Partner sorgfältig aus.

- Vertriebskosten

Der Vertrieb - vor allem der Fremdvertrieb- ist heute das teuerste an einem Produkt. In einigen Branchen machen die Herstellungskosten nur ca. 10% des Endpreises aus. Der Löwenanteil der anfallenden Kosten entfällt auf Transporte, Händlerrabatte oder Provisionen. Dies zeigt, dass der Vertrieb aufwändig ist und nicht unterschätzt werden darf.

Verkaufsfördernde Maßnahmen

- Service und Kundendienst

Viele Kunden entscheiden sich heute für Anbieter, die einen Service oder Kundendienst anbieten. Verstehen Sie sich als "Problemlöser" Ihrer Kunden. Bieten Sie im Unterschied zu Konkurrenz einen "Zusatznutzen" an.

- Kulanz

Eine Garantie auf Produkte oder Dienstleistungen gehört heute zur "Standartausstattung" eines Angebot. Es überzeugt die Devise "Bei Nichtgefallen Geld zurück". Wer sich also für Sie entscheidet geht kein Risiko ein.

- Finanzielle Anreize und Rabatte

Besonders finanzielle Kauf-Konditionen locken Kunden an. Autohäuser bieten beispielsweise günstige Kredite, nehmen Alt-Autos in Zahlung. Wichtiger sind jedoch Rabatte. Sie werden in der Regel auf größere Mengen einer Ware oder bei schneller Bezahlung (Skonto) gewährt.

Mit welchen Mitteln von Werbung/Kommunikation wollen Sie den Kunden die Vorteile Ihres Produkts/Ihrer Dienstleistung vermitteln?

Kunden kaufen nur Produkte/Dienstleistungen, die sie kennen. Dies gilt sowohl für neu als auch für bereits gewonnene Kunden, die Sie nicht an die Konkurrenz verlieren sollten. Gerade in neugegründeten Unternehmen mangelt es meist an übersichtlichen und aussagekräftigen Informationen über das konkrete Unternehmensangebot. Lassen Sie auf jeden Fall etwas von sich sehen öder hören. Schon das kann der erste Wettbewerbsvorteil vor den Konkurrenten sein, die dies nicht tun.

Übersicht Kommunikation

- Unternehmensidentität (corporate identity)

Verhelfen Sie Ihrem Unternehmen zu einem individuellen und (wieder)erkennbaren Erscheinungsbild. Durch ein bestimmtes Leitbild, einen bestimmen Kommunikationsstil mit Ihren Kunden und ein einheitliches Design nehmen Ihre (potenziellen) Kunden Ihr Unternehmen mit eigenem "Charakter" wahr.

- "Gelbe Seiten"

Die "Gelben Seiten" hat jeder Kunde zur Verfügung: Wer eine schnelle Lösung für sein "Problem" such, nutzt meist das Branchen-Telefonbuch.

- Tageszeitungen

Anzeigen oder Prospektbeilagen in den Tageszeitungen erreichen jeweils den gesamten Leserkreis. Tipp: Mit regelmäßigen Kleinanzeigen können Sie größere Effekte erzielen als mit einer einmaligen großen Anzeige.

- Fachzeitschriften

Wenn Ihre Kundengruppe bestimmte Fachzeitschriften liest, können Sie diese gerade durch eine Anzeige hierin besonders gut erreichen.

- IHK-Zeitschrift

Durch IHK-Zeitschriften werden sämtliche Gewerbetreibende eines IHK-Bezirks erreicht, die nicht Handwerker sind.

- Großflächen-Plakate

Damit erreichen Sie erfahrungsgemäß die meisten Menschen. allerdings haben Sie hier weniger die Gelegenheit, mit Ihrer Information "in die Tiefe" zu gehen.

- Presseveröffentlichungen

Artikel über Ihr Unternehmen in der Zeitung sind breitgestreute Werbung. Zu besonderen Anlässen (Eröffnung, Jubiläum, neues Angebot etc.) sollten Sie die lokale Presse informieren oder einladen.

- Anzeigenblätter

Der große Vorteil der Anzeigenblätter ist: Auch wenn sie redaktionell nicht sehr anspruchsvoll sein mögen, so werden sie doch kostenlos in jeden Haushalt geliefert.

- Radiowerbung (vor allem in privaten Lokalsendern)

Radiospots erreichen viele Hörer.

- Verkehrsmittelwerbung

Aufschriften auf Ihrem Firmenwagen, aber ggf. auch Bussen, Straßenbahnen oder Taxis erreichen viele Menschen

- Kinowerbung

Kinospots erreichen eine eher jüngere Zielgruppe

- Wurfzettel (Flyer)

Wurfzettel können Sie bei Bedarf schnell herstellen und verteilen lassen.

- Tag der offenen Tür

Er bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihrer Kundschaft Ihre Leistungsfähigkeit zu demonstrieren. Nicht nur beim Unternehmensstart, sondern ggf. ein Mal im Jahr sollten Sie Ihre (potenziellen) Kunden zu sich einladen.

- Prospekte und Referenzmappen

Professionelle Unterlagen mit Fotos sind hochwertige Imagewerbung. Sie sollten darum nicht "mit der Gießkanne", sondern gezielt an bekannte Kunden verteilt werden.

- Werbebriefe

Sie sind eine persönliche Art, Kontakt zu Ihrer Kundschaft zu halten. Schreiben Sie Ihren Kunden: eine Information über ein besonderes Angebot oder aber einen Geburtstagsgruß.

- Kundenzeitschrift, (E-Mail)Newsletter, Erfahrungsberichte

Damit halten Sie Kontakt zu Ihren Kunden und pflegen Ihr Image. Erzählen Sie Ihren Stammkunden, was es Neues in Ihrem Unternehmen gibt.

- Werbegeschenke

Kleine Geschenke - mit dem Namen Ihres Unternehmens bedruckt - sollten Ihre Kunden unaufdringlich an Sie erinnern.

- Veranstaltungen

Ausstellungen. Musikveranstaltungen etc. in Ihrem Unternehmen (oder von Ihnen organisiert) machen Kunden und Presse gezielt aus Sie aufmerksam.

- Internet

Per Internet können Sie eine Vielzahl von Möglichkeiten nutzen: einen Online-Shop als elektronischen Katalog, aktuelle Informationen an Ihre Kunden per E-Mail oder elektronischen Newsletter. Natürlich lohnt sich das Internet nur dann, wenn Sie auch Kunden haben, die das Internet nutzen.

Viel Erfolg

T.

Dienstag, 9. März 2010

ÖFFENTLICHE STARTHILFEN: FÖRDERPROGRAMME

Denk(t)en Sie/Ihr bei Ihrer/Eurer Existenzgründung an öffentliche Förderprogramme!
Ihr/Euer Start in die unternehmerische Selbstständigkeit wird durch Hilfen von Bund und Ländern unterstützt!


Für Internetnutzer gibt es eine Förderbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de. Eine einfache Benutzerführung hilft Ihnen/Euch bei der Suche nach Förderprogrammen. Mit der Förderdatenbank im Internet gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Föderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

- Schnell- und Detailsuche:
z.B. nach Fördergebiet, Förderberechtigte, Förderbereich, Förderart

- Förderassistent:
hilft, durch Eingabe von Suchkriterien geeignete Förderprogramme auszuwählen

- Inhaltsverzeichnis:
sortiert nach Förderthemen

- Suche nach FuE-Bereichen:
möglich für technologieoffene und technologiespezifische Förderung

- Ergebnisliste:
Kurztext zu jedem gefundenen Programm

- Dokumentenansicht:
aktuelle Hinweise zu Programmen (Verfügbarkeit, Ansprechpartner, weiterführende Informationen usw.)

- Informationsrubriken:
Grundlagen und Praxis der Förderung

Frag(t)en Sie auch das für Sie/Euch zuständige Landeswirtschaftsministerium! Alle Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme.
Auch die Hausbanken leisten wichtige Beratungsdienste.

Öffentliche Fördermittel (des Bundes und der Länder) müss(t)en Sie/Ihr in der Regel bei Ihrer/Eurer Hausbank beantragen. Geh(t)en Sie keine finanziellen Bindungen ein, ohne sich/euch über Förderprogramme informiert und vor dem Vorhabensbeginn beantragt zu haben.
Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt(Ausnahme: Investitionszulage)!

Hier gilt: Lass(t)en Sie/Euch sich beraten! Beratung muss nicht teuer sein. Ohne Rat könn(t)en Sie/Ihr viel Geld verschenken!

Wichtige Förderprogramme des Bundes für Existenzgründer

- Kfw-StartGeld
- Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung (0-3 Jahre)
- Mikrofinanzfonds Deutschland SIEHE AUCH HIER
- EXIST-Gründerstipendium/EXIST-Forschungstransfer

Nach der Gründung:

- Gründercoaching Deutschland
- Hight-Tech-Gründerfonds
- Kfw-Unternehmerkredit
- Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und Freie Berufe (ab einem Jahr nach Gründung)

Voraussetzung für eine Förderung

Antragsteller/innen müssen eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen können. Darüber hinaus wird erwartet, dass eine selbstständige und tragfähige "Vollexistenz" als Haupterwerbsgrundlage entseht. Ausnahme Kfw-Startgeld der Kfw Mittelstandsbank: Hier kann das Unternehmen zunächst auch im Nebenerwerb geführt werden. 

Es grüßt

T.

Dienstag, 2. März 2010

WAS GEHÖRT IN EINEN BUSINESSPLAN UND WIE WIRD ER AUFGEBAUT

Heute beschreibe ich euch detailliert was alles in einen professionellen Businessplan gehört.

Hier die ausführliche Beschreibung!

1. Zusammenfassung

- Name des zukünftigen Unternehmens
- Name(n) des/der Gründer(s)
- Was wird Ihr Unternehmen anbieten
- Was ist das Besondere daran
- Welche Kunden kommen für Ihr Angebot in Frage
- Wie soll Ihr Angebot Ihre Kunden erreichen
- Welchen Gesamtkapitalbedarf benötigen Sie für Ihr Vorhaben
- Wann wollen Sie mit Ihrem Vorhaben starten

2. Geschäftsidee

- Was ist der Zweck Ihres Vorhabens
- Was ist das Besondere an Ihrer Geschäftsidee
- Was ist Ihr kurz- und langfristiges Unternehmensziel

3. Produkt/Dienstleistung

- Welches Produkt/welche Leistung wollen Sie herstellen bzw. verkaufen
- Was ist das Besondere an ihrem Angebot
- Start der Produktion/Dienstleistung
- Entwicklungsstand Ihres Produkts/Ihrer Leistung
- Welche Voraussetzungen müssen bis zum Start noch erfüllt werden
- Wann kann das Produkt vermarktet werden
- Welche gesetzlichen Formalitäten (z.B. Zulassungen, Genehmigungen) sind zu erledigen

Für entwicklungsintensive Vorhaben:

- Welche Entwicklungsschritte sind für Ihr Produkt noch notwendig
- Wann kann eine Null-Serie aufgelegt werden
- Wer führt das Testverfahren durch
- Wann ist das eventuelle Patentierungsverfahren abgeschlossen
- Welche technischen Zulassungen sind notwendig
- Welche Patent- oder Gebrauchsmusterschutzrechte besitzen Sie bzw. haben Sie beantragt
- Wie könnten sich die technologischen Möglichkeiten im Idealfall entwickeln


4. Marktübersicht

Kunden

- Wer sind Ihre Kunden
- Wo sind Ihre Kunden
- Wie setzen sich die einzelnen Kundensegmente zusammen (z.B. Alter, Geschlecht, Einkommen, Beruf, Einkaufsverhalten, Privat- oder Geschäftskunden)
- Haben Sie bereits Referenzkunden? Wenn ja, welche?
- Welches kurz- und langfristige Umsatzpotential ist damit verbunden
- Sind Sie von wenigen Großkunden abhängig
- Welche Bedürfnisse/Probleme haben Ihre Kunden
- Welchen Nutzen hat Ihr Angebot für potentielle Kunden

Konkurrenz

- Gibt es andere Entwicklungen in "Ihrer" Richtung
- Wer sind Ihre Konkurrenten
- Was kosten Ihre Produkte bei der Konkurrenz
- Welche Stärken haben Sie gegenüber dem Angebot der Konkurrenz
- Welche Schwächen haben Sie gegenüber Ihrem wichtigsten Konkurrenten
- Wie können Sie diesen Schwächen begegnen

Standort

- Wo bieten Sie Ihr Angebot an
- Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden
- Welche Nachteile hat der Standort
- Wie können Sie diese Nachteile ausgleichen
- Wie wird sich der Standort zukünftig entwickeln

5. Marketing

Preis

- Welche Preisstrategie verfolgen Sie und warum (Hochpreis, Niedrigpreis)
- Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt/Ihre Leistung anbieten
- Welche Kalkulation liegt diesem Preis zugrunde

Vertrieb

- Welche Absatzgrößen steuern Sie in welchen Zeiträumen an
- Welche Zielgebiete steuern Sie an
- Welche Vertriebspartner werden Sie nutzen
- Welche Kosten entstehen durch den Vertrieb

Werbung

- Wie erfahren Ihre Kunden von Ihrem Produkt/Ihrer Leistung
- Welche Werbemaßnahmen planen Sie wann

6. Unternehmensorganisation

Unternehmensführung/Gründerperson(en)

- Gründerperson
- Welche Form der Organisation führen Sie ein
- Welche Qualifikationen/Berufserfahrungen und ggf. Zulassungen haben Sie
- Über welche Branchenkenntnisse verfügen Sie
- Über welche kaufmännischen Kenntnisse verfügen Sie
- Welche besonderen Stärken gibt es
- Welche Defizite es, wie werden sie ausgeglichen

Rechtsform

- Für welche Rechtsform haben Sie sich entschieden
Übersicht der Rechtsformen: Einfach HIER KLICKEN

Organisation

- Wer übernimmt welche Aufgaben im Unternehmen
- Wie können Sie ein sorgfältiges Controlling sicherstellen

Mitarbeiter

- Wann bzw. in welchen zeitlichen Abständen wollen sie wie viele Mitarbeiter einstellen
- Welche Qualifikation sollten Ihre Mitarbeiter haben
- Welche Schulungsmaßnahmen sehen Sie für Ihre Mitarbeiter vor

7. Chancen und Risiken

- Welches sind die drei größten Chancen, die die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens positiv beeinflussen könnten
- Welches sind die drei wichtigsten Probleme, die eine positive Entwicklung Ihres Unternehmens behindern könnten


8. Finanzierung

Kapitalbedarfs-/Investitionsplan

Wie hoch ist der Gesamtkapitalbedarf für
- Anschaffungen und Vorlaufkosten für Ihre Unternehmensart
- eine Liquiditätsreserve während der Anlaufphase (6 Monate nach Gründung; bei innovativen Science- Unternehmen ca. 2 Jahre)
- Liegen Ihnen Kostenvoranschläge vor, um Ihre Investitionsplanung zu belegen

Private Ausgaben/Einnahmen

- Wie hoch sind Ihre Kosten für Lebenshaltung, Wohnen, Pkw etc.
- Wie hoch sind die Beiträge für persönliche Ab- und Versicherungen
- Welche sonstigen privaten Verpflichtungen haben Sie
- Wie hoch sind ggf. Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalvermögen)
- Erhalten Sie den Gründungszuschuss oder Überbrückungsgeld

Finanzierungsplan

Wie hoch ist Ihr Eigenkapitalanteil
- Welche Sicherheiten können Sie einsetzen
- Wie hoch ist Ihr Fremdkapitalbedarf
- Welche Förderprogramme könnten für Sie in Frage kommen
- Welche Beteiligungskapitalanleger könnten für Sie in Frage kommen
- Könnten Sie bestimmte Objekte leasen, zu welchen Konditionen

Liquiditätsplan

- Wie hoch schätzen Sie die monatlichen (verteilt auf drei Jahre) Einzahlungen aus Forderungen u.a
- Wie hoch schätzen Sie die monatlichen Kosten (Material, Personal, Miete u.a)
- Wie hoch schätzen Sie die Investitionskosten, verteilt auf zwölf Monate
- Wie hoch schätzen Sie den monatlichen Kapitaldienst (Tilgung und Zinszahlung)
- Mit welcher monatlichen Liquiditätsreserve können Sie rechnen

Ertragsvorschau/Rentabilitätsrechnung

- Wie hoch schätzen Sie den Umsatz für die nächsten drei Jahre
- Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die nächsten drei Jahre
- Wie hoch schätzen Sie den Gewinn für die nächsten drei Jahre

9. Unterlagen

- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse
- Vermögens- und Schuldenaufstellung
- Vertragsentwürfe
- Kooperationsverträge (Entwurf)
- Marktanalysen
- Branchenzahlen
- Gutachten
- Schutzrechte (Patente)
- Übersicht der Sicherheiten
- Tragfähigkeitsbescheinigung (bei Gründungszuschuss)

Ich weiß es ist sehr viel und sehr umfangreich. Wenn Ihr Hilfe braucht empfehle ich euch das hier zu lesen: HIER KLICKEN

Viel Erfolg wünscht euch

T.

Sonntag, 28. Februar 2010

KLARE VERHÄLTNISSE: VERHANDLUNGEN - TIPPS

Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bei ihren Verhandlungspartnern immer wieder typische Hindernisse überwinden.

Typische Verhandlungspartner:

Gründer und (junge) Unternehmer verhandeln hauptsächlich

- mit Banken über die Bewilligung von Krediten und die Höhe der Zinsen (hier haben Banken und Sparkassen durchaus Spielräume)

- mit Kunden über die Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen und die Preise, die Sie dafür verlangen

- mit Lieferanten über die Lieferkonditionen wie Preise und Rabatte

- mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Aufgaben am Arbeitsplatz, Leistungserwartungen und Gehaltsvorstellungen


Typische Probleme

- Verhandlungen mit Banken und Sparkassen scheitern oft daran, dass Gründer oder junge Unternehmer ihr Vorhaben nicht überzeugend vertreten.

- Verhandlungen mit Kunden empfinden viele Gründer oder junge Unternehmer als lästig und unangenehme "Anbiederung" Aufgabe.

- Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten verursachen vielen Gründern oder jungen Unternehmern Gefühle von Unsicherheit und Angst.

- Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten enden für Gründer oder junge Unternehmer manches Mal unbefriedigend, wenn sie es nicht schaffen, ihre Ziele zu erreichen.

- Verhandlungen mit Mitarbeitern sind anfangs ungewohnt, da man die Grenzen nicht kennt(Mitarbeiter geben oft nach, um ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden)


Tipps für Verhandlungen

Verhandlungen mit Banken und Sparkassen

- gepflegte Kleidung
- seriöses Auftreten
- gute Vorbereitung
- Wissen um Angebote der Konkurrenz-Institute
- vollständige und aussagekräftige Unterlagen (Zeugnisse, Umsatz- und Kostenplan, Rentabilitätsvorschau, Verträge usw...)

Verhandlungen mit Kunden

- Informationen über die Zielsetzungen/Erwartungen des Kunden
- mögliche Einwände vorher überlegen und vorwegnehmen
- Sich immer wieder auf die vom Kunden genannten Rahmenbedingungen beziehen
- den Nutzen eines Produktes/einer Dienstleistung für den Kunden schildern, nicht nur einzelne Produktmerkmale
- ein Produkt erfahrbar machen (in die Hand geben, Testphase vereinbaren, zur Probe zu Hause aufbauen)

Verhandlungen mit Lieferanten

- vollständige Beschreibung der erwarteten Dienstleistung
- eigene Vorstellungen im Vorfeld klären und über Angebote der Konkurrenz festigen
- Kosten von Verhandlungsfeldern im Vorfeld kalkulieren (verkürzte Zahlungsziele, erhöhte Losgrößen und Mindestabnahmen, reduzierte Servicegarantien usw...)

Verhandlungen mit Mitarbeitern

- Mitarbeitern Unternehmensstrategie erklären
- anhören: Was ist für Mitarbeiter wichtig
- offene Atmosphäre für offenen Austausch schaffen
- Fragen: Was würden Sie an meiner Stelle machen?
- Testphase für Lösung vereinbaren


Viel Erfolg wünscht euch

T.

Mittwoch, 24. Februar 2010

SIEBEN MERKPUNKTE / TIPPS FÜR VERTRÄGE

1. Verbindlichkeit

Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Jeder Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich erfüllen kann.

2. Gültigkeit:

Grundsätzlich könne Verträge mündlich geschlossen werden. Besondere Verträge wie beispielsweise Bürgschaftserklärungen, Grundstücksverträge oder Abzahlungsverträge müssen schriftlich abgefasst werden. Grundstücksübereignungen und Belastungen von Grundstücken müssen außerdem notariell beurkundet werden. Das gilt auch für gesellschaftsrechtliche Verträge einer GmbH. Welche Verträge welche Form haben müssen, ist in verbindlichen Übersichten festgelegt und kann bei Rechtsanwälten erfragt werden.

3. Schriftlicher Vertrag

Verträge sollten grundsätzliche schriftlich abgeschlossen werden, auch wenn die Schriftform per Gesetz nicht vorgeschrieben ist. So könne Missverständnisse vermieden werden. Ein Vertrag sollte folgende Fragen beantworten:

- Wer sind die Vertragsparteien?
- Was soll im Vertrag geregelt werden?
- Wie ist die Laufzeit des Vertrages?
- Wie sind die Kündigungsfristen?
- Wie sind die Zahlungs- und Lieferbedingungen?
- Was geschieht, wenn die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden?

Achtung: Faxe werden nicht als schriftliche Vertragsform anerkannt.
E-Mails nur mit elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz.


4. Handelsgebräuche und Gepflogenheiten

Jungunternehmer, die am Markt auftreten, dürfen sich nicht mehr wie unwissende Verbraucher (die oftmals durch Verbraucherschutzbestimmungen geschützt sind) verhalten. Sie müssen vielmehr die einschlägigen Handelsgebräuche und Gepflogenheiten der Branche beachten.

5. Gesetzliche Regelungen

Zahlreiche gesetzliche Regelungen des Handelsgesetzbuches betreffen die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten. Wer eine mangelhafte Ware reklamieren will, muss dies unverzüglich tun: bei verderblichen Waren, innerhalb kürzester Zeit, bei komplizierten Maschinen, innerhalb längerer Frist. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Ausgleich oder Ersatz.

6. Sprache

Bestimmte Begriffe wie Gewährleistung, Haftungsausschluss oder auch Verbrauchgüterkauf und die damit verbundenen weitreichenden Folgen sollten jungen Unternehmern geläufig sein.

7. Handel im Internet

Für die rechtliche Absicherung von "electronic commerce"- Verträgen (im "Normalfall" bei schriftlichen Verträgen in Papierform durch die Unterschrift) sorgt das Gesetz zur elektronischen Signatur. Der Vertragspartner kann anhand eines Signaturschlüssels genau identifiziert werden.

T.

KLARE VERHÄLTNISSE: VERTRÄGE

Als Existenzgründerin und Existenzgründer schließen Sie auf dem Weg zum eigenen Unternehmen eine Reihe von Verträgen ab: Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge usw.

Hier mal drei etwas näher erklärt:

Kaufvertrag:

Dem Kaufrecht unterliegen z.B Unternehmen, neue und gebrauchte Gegenstände, Grundstücke, Rechte z.b an Marken oder Lizenzen, Domain-Adressen oder auch Software. Erhält der Käufer eine mangelhafte Sache, hat er einen "Anspruch auf Erfüllung". Unter bestimmten Voraussetzungen kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Für verkaufte Sachen oder Leistungen gelten jeweils bestimmte Gewährleistungsfristen.

Pachtvertrag

Nicht selten wird ein Unternehmen für eine Übergangszeit zunächst nur verpachtet, z.B um den Generationswechsel vorzubereiten. Der Pächter erhält ein Nutzungsrecht. Typisches Beispiel ist die Pacht einer eingerichteten Gaststätte:
Hier muss der Pächter eine regelmäßige (monatliche) Pacht bezahlen: entweder festgelegte Beträge oder umsatz- oder gewinnabhängige Zahlungen. Der Gewinn aus dem Unternehmen gehört allein dem Pächter. Verkauft wird zu Beginn einer Verpachtung zuweilen der Warenbestand.

- Besonderheiten des Pachtvertrags

Der Pachtvertrag muss Nutzungsrecht und -dauer genau beschreiben. Außerdem legt
er fest, wer die Unterhaltung des Gebäudes, der Maschinen oder der Geschäfts-
einrichtungen zu bezahlen hat. Ist das Unternehmen ins Handelsregister einge-
tragen, kann der Pächter den bisherigen Namen mit Einwilligung des Verpächters
unverändert oder mit Nachfolgezusatz ("Inhaber...)" weiterführen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vielen Verträgen liegen die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) zu Grunde. Dabei handelt es sich in der Regel um das "Kleingedruckte" eines Vertrages. Die AGB legen die konkreten Bedingungen fest, zu denen ein Vertrag wirksam wird.
Beispiele:
Die Gewährleistung oder Haftung des Verkäufers für ein Produkt oder eine Leistung.
Der Kunde hat auf die AGB keinen Einfluss. Sie werden vom Verkäufer festgelegt. Allerdings sind Ihnen als Unternehmer/in durch das AGB Gesetz dabei Grenzen gesetzt. Es soll verhindern das Verbraucher unangemessen benachteiligt werden.
Für viele Branchen gibt es standardisierte AGB, die die Wirtschaftsverbände ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Es grüßt

T.

Sonntag, 21. Februar 2010

KONZEPT GEGEN GEBÜHR: FRANCHISING

Sie könne sich viele Probleme und Risiken ersparen, die die Gründung eines Betriebes im Alleingang mit sich bringt, wenn Sie ein fertiges Konzept kaufen.
Das System heißt Franchising und wird heute in vielen Branchen praktiziert.

Franchising bietet drei Möglichkeiten, sich Selbstständig zu machen:


  • Als Franchise-Nehmer übernehmen Sie die Geschäftsidee eines Franchise-Gebers, lassen sich schulen und regelmäßig betreuen. Ihre unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten bewegen sich in einem festen Rahmen.
  • Als Franchise-Geber entwickeln Sie ein eigenes Franchise-System. Grundlage ist Ihre in der Praxis erprobte Geschäftsidee. Hat sich die Idee bewährt. hilft Ihnen das Franchise-System, durch motivierte Mitunternehmer (Franchise-Nehmer) schnell zu expandieren.
  • Als Master-Franchise-Geber erhaten Sie die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens, das sich auf dem deutschen Markt etablieren möchte. Damit treten Sie in einer bestimmten Region oder in ganz Deutschland als Franchise-Geber auf, um -auf eigene Rechnung- weitere Franchise-Nehmer zu akquirieren.

Beim Franchise-Verfahren liefert ein Unternehmen -der Franchise-Geber- Name, Marke, Know-how und Marketing. Gegen Gebühr räumt er dem Franchise-Nehmer das Recht ein, seine Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Er bietet dafür die Gewähr, dass kein anderer Franchise-Nehmer in seinem Gebiet einen Betrieb eröffnet. Der Franchise-Geber bringt wichtige Voraussetzungen wie Markttests oder Kalkulationshilfen und bietet laufend geschäftlichen Beistand sowie Beratung, Werbung und Ausbildung. Ihr Entscheidungsspielraum wird zwar durch den Franchise-Vertrag eingeschränkt, dafür bietet der Franchise-Geber eine Art Sicherheitsnetz.
Das komplette Unternehmenskonzept wird Franchise-Nehmern in einem Handbuch zur Verfügung gestellt.

Vorteil:


Der Franchise-Nehmer kann das Know-how und die Erfahrung des System-Gebers übernehmen.
Das bedeutet:
Das Risiko, dass er mit einem wenig Erfolg versprechenden Unternehmenskonzept antritt und hohe Investitionen "in den Sand setzt", ist gering. Dazu kommt, dass er vom Franchise-Geber für die unternehmerische Praxis zusätzliche Unterstützung erhält: betriebswirtschaftliche und fachliche Schulungen, Kostenbeteiligungen z.B für das Marketing etc.

Nachteil:

Ein Franchise-System legt die unternehmerische "Marschroute" sehr genau fest.
Das heißt:
Der Weg in die berufliche Selbstständigkeit ist relativ festgelegt und kaum beeinflussbar.


Wichtig:

Existenzgründungen per Franchising werden nicht in jedem Fall öffentlich gefördert. Erkundigen Sie sich rechtzeitig VOR Abschluss eines Franchising-Vertrages (z.B bei er KfW Mittelstandsbank..)


Schwere aber wichtige Kost!

Es grüßt

T.

Mittwoch, 17. Februar 2010

DIE RECHTSFORMEN IM ÜBERBLICK

Heute schreibe ich über die Rechtsformen die es in Deutschland gibt.
Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für ihr Unternehmen. Ihr könnt zwischen verschiedenen Rechtsformen die passende auswählen. Je nach Wahl hat dies unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Ihr solltet daher auf jeden Fall euren Steuerberater und Anwalt in die Entscheidung mit einbeziehen. Klar ist: Es gibt weder die optimale noch die Rechtsform auf Dauer, den mit der Entwicklung des Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform.

Einzelunternehmen:

Für Wen und Was:  Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister, Frei Berufe  
Wie gründen:          - 1 Unternehmer
                              - entsteht bei Geschäftseröffnung, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde
                              - Kaufleute: Eintrag ins Handelsregister Pflicht, Kleingewerbetreibende freiwillig 
                              - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, auch Privatvermögen

Personengesellschaften:

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR- oder BGB-Gesellschaft) - Einfache Partnerschaft 

Für Wen und Was:  Kleingewerbetreibende, Freiberufler
Wie gründen:          - mind. 2 Gesellschafter
                              - formfreier Gesellschaftsvertrag
                              - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als                                 Gesamtschuldner persönlich  

Partnergesellschaft (PartG) - Freiberufler

Für Wen und Was:  Freie Berufe (je nach Berufsrecht)
Wie gründen:          - mind. 2 Gesellschafter
                               - schriftlicher Partnerschaftsvertrag
                               - Eintragung ins Partnerschaftsregister
                               - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Gesellschafter haften neben dem Vermögen der PartG für die Verbindlichkeiten der Ge-
                              sellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Nur für "Fehler in der
                             Berufsausübung" haftet allein derjenige der den Fehler begangen hat. 

Offene Handelsgesellschaft (OHG) - -Hohes Ansehen

Für Wen und Was:  mehrere Personen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben
Wie gründen:          - mind. 2 Gesellschafter
                              - formfreier Gesellschaftsvertrag
                              - Eintragung ins Handelsregister
                              - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als                                   Gesamtschuldner persönlich 

Kommanditgesellschaft (KG) - Leichteres Startkapital 

Für Wen und Was:  Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen, oder Gesellschafter, die keine persönliche 
                               Haftung übernehmen wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden.
Wie gründen:           - ein oder mehrere Komplementär(e) 
                               - ein oder mehrere Kommanditist(en)
                               - formfreier Gesellschaftsvertrag
                              - Eintragung ins Handelsregister
                              - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) haftet für die Verbindlichkeiten der 
                              Gesellschaft gegenüber Gläubigern persönlich als Gesamtschuldner. Kommanditist haftet
                              persönlich bis zur Höhe seiner Einlage. Die persönliche Haftung ist ausgeschlossen, soweit                               die Einlage geleistet ist.

GmbH & Co. KG - Vielseitige Möglichkeiten

Für Wen und Was:  Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen, oder Gesellschafter, die keine persönliche 
                               Haftung übernehmen wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden 
                               können. Besonderheit: Persönlich haftender Gesellschafter ist die GmbH.
Wie gründen:           - ein oder mehrere Komplementär(e)
                              - ein oder mehrere Kommanditist(en)
                              - formfreier Gesellschaftsvertrag
                              - Eintragung ins Handelsregister
                              - Mindestkapital für die GmbH
Höhe der Haftung:  GmbH haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen. Im Ergebnis haftet die
                              GmbH & Co. KG wie eine GmbH zuzüglich der Kommanditeinlage.

Kapitalgesellschaften

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Für Wen und Was:  Unternehmer, die die Haftung beschränken oder nicht aktiv mitarbeiten wollen
Wie gründen:           - mind. 1 Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH) 
                               - Eintragung ins Handelsregister
                               - Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll (bei einfachen Gründungen, bswp.max.
                                  3 Gesellschafter)
                              - beide müssen notariell beurkundet werden
                              - Mindeststammkapital: 25.000 Euro
Höhe der Haftung:  in Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens

GmbH- Variante: Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)

Für Wen und Was:  Gründer kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen
Wie gründen:          - mind. 1 Gesellschafter
                              - Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll bei einfachen Gündungen
                              - beide müssen notariell beurkundet werden
                              - Eintragung ins Handelsregister 
                              - Mindeststammkapital: 1 Euro (Höhe der Kapitalausstattung sollte sich aber nach dem 
                                tatsächlichen Bedarf richten)
Höhe der Haftung:  in Höher der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens 

Kleine Aktiengesellschaft (AG) - Alternative für Mittelständler

Für Wen und Was:  Unternehmer, die zusätzliches Kapital benötigen und/oder zum ausschließlichen Zweck 
                               Unternehmensübertragung.
Wie gründen:          - AG ohne Börsennotierung
                              - Anleger sind in der Regel Mitarbeitet, Kunden oder Nachfolger
                              - Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein
                              - Vorstand hat Entscheidungsbefugnis
                             - Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis
                             - notarielle Satzung 
                             - Eintragung ins Handelsregister
                             - Grundkapital: 50.000 Euro
Höhe der Haftung:  beschränkt auf Gesellschaftsvermögen

Eingetragene Genossenschaft (eG) - Gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb

Für Wen und Was:  Rechtsform für Gründungsteams und Kooperationsmodell für kleine und mittlere 
                               Unternehmen. Vorstand erfüllt im Auftrag seiner Mitglieder Aufgaben wie Einkauf, 
                              Auftragsakquisition und Abwicklung, Werbung, Sicherung von Qualitätsstandards,
                              Fortbildungsmaßnahmen. 
Wie gründen:          - mind. 3 Mitglieder
                             - schriftliche Satzung
                             - weitere Mitglieder durch einfache schriftliche Beitrittserklärung
                             - Jedes Mitglied muss mind. einen Geschäftsanteil zeichnen, dessen Höhe in der 
                               Satzung festgelegt wurde.
                            - Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäfts-
                              anteile.
                            - Eintragung ins Genossenschaftsregister
                            - Genossenschaft muss zuständigem Genossenschaftsverband angehören, der berät
                              und Geschäfte sowie wirtschaftliche Verhältnisse prüft.
Höhe der Haftung:  - eG haftet gegenüber Gläubigern in Höhe ihres Vermögens. 
                              - Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich. 
                             -  Das Genossenschaftsgesetz sieht zwar eine unbeschränkte Nachschusspflicht für 
                                Mitglieder vor, diese kann jedoch durch die Satzung beschränkt oder ausgeschlossen 
                                werden.

Puuh, ziemlich lang, aber ich hoffe es hilft euch ein wenig.

N8

T.