ADAC MITGLIEDSCHAFT

SELBSTÄNDIG MIT EBAY

Sonntag, 28. Februar 2010

KLARE VERHÄLTNISSE: VERHANDLUNGEN - TIPPS

Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bei ihren Verhandlungspartnern immer wieder typische Hindernisse überwinden.

Typische Verhandlungspartner:

Gründer und (junge) Unternehmer verhandeln hauptsächlich

- mit Banken über die Bewilligung von Krediten und die Höhe der Zinsen (hier haben Banken und Sparkassen durchaus Spielräume)

- mit Kunden über die Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen und die Preise, die Sie dafür verlangen

- mit Lieferanten über die Lieferkonditionen wie Preise und Rabatte

- mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Aufgaben am Arbeitsplatz, Leistungserwartungen und Gehaltsvorstellungen


Typische Probleme

- Verhandlungen mit Banken und Sparkassen scheitern oft daran, dass Gründer oder junge Unternehmer ihr Vorhaben nicht überzeugend vertreten.

- Verhandlungen mit Kunden empfinden viele Gründer oder junge Unternehmer als lästig und unangenehme "Anbiederung" Aufgabe.

- Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten verursachen vielen Gründern oder jungen Unternehmern Gefühle von Unsicherheit und Angst.

- Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten enden für Gründer oder junge Unternehmer manches Mal unbefriedigend, wenn sie es nicht schaffen, ihre Ziele zu erreichen.

- Verhandlungen mit Mitarbeitern sind anfangs ungewohnt, da man die Grenzen nicht kennt(Mitarbeiter geben oft nach, um ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden)


Tipps für Verhandlungen

Verhandlungen mit Banken und Sparkassen

- gepflegte Kleidung
- seriöses Auftreten
- gute Vorbereitung
- Wissen um Angebote der Konkurrenz-Institute
- vollständige und aussagekräftige Unterlagen (Zeugnisse, Umsatz- und Kostenplan, Rentabilitätsvorschau, Verträge usw...)

Verhandlungen mit Kunden

- Informationen über die Zielsetzungen/Erwartungen des Kunden
- mögliche Einwände vorher überlegen und vorwegnehmen
- Sich immer wieder auf die vom Kunden genannten Rahmenbedingungen beziehen
- den Nutzen eines Produktes/einer Dienstleistung für den Kunden schildern, nicht nur einzelne Produktmerkmale
- ein Produkt erfahrbar machen (in die Hand geben, Testphase vereinbaren, zur Probe zu Hause aufbauen)

Verhandlungen mit Lieferanten

- vollständige Beschreibung der erwarteten Dienstleistung
- eigene Vorstellungen im Vorfeld klären und über Angebote der Konkurrenz festigen
- Kosten von Verhandlungsfeldern im Vorfeld kalkulieren (verkürzte Zahlungsziele, erhöhte Losgrößen und Mindestabnahmen, reduzierte Servicegarantien usw...)

Verhandlungen mit Mitarbeitern

- Mitarbeitern Unternehmensstrategie erklären
- anhören: Was ist für Mitarbeiter wichtig
- offene Atmosphäre für offenen Austausch schaffen
- Fragen: Was würden Sie an meiner Stelle machen?
- Testphase für Lösung vereinbaren


Viel Erfolg wünscht euch

T.

Mittwoch, 24. Februar 2010

SIEBEN MERKPUNKTE / TIPPS FÜR VERTRÄGE

1. Verbindlichkeit

Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Jeder Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich erfüllen kann.

2. Gültigkeit:

Grundsätzlich könne Verträge mündlich geschlossen werden. Besondere Verträge wie beispielsweise Bürgschaftserklärungen, Grundstücksverträge oder Abzahlungsverträge müssen schriftlich abgefasst werden. Grundstücksübereignungen und Belastungen von Grundstücken müssen außerdem notariell beurkundet werden. Das gilt auch für gesellschaftsrechtliche Verträge einer GmbH. Welche Verträge welche Form haben müssen, ist in verbindlichen Übersichten festgelegt und kann bei Rechtsanwälten erfragt werden.

3. Schriftlicher Vertrag

Verträge sollten grundsätzliche schriftlich abgeschlossen werden, auch wenn die Schriftform per Gesetz nicht vorgeschrieben ist. So könne Missverständnisse vermieden werden. Ein Vertrag sollte folgende Fragen beantworten:

- Wer sind die Vertragsparteien?
- Was soll im Vertrag geregelt werden?
- Wie ist die Laufzeit des Vertrages?
- Wie sind die Kündigungsfristen?
- Wie sind die Zahlungs- und Lieferbedingungen?
- Was geschieht, wenn die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden?

Achtung: Faxe werden nicht als schriftliche Vertragsform anerkannt.
E-Mails nur mit elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz.


4. Handelsgebräuche und Gepflogenheiten

Jungunternehmer, die am Markt auftreten, dürfen sich nicht mehr wie unwissende Verbraucher (die oftmals durch Verbraucherschutzbestimmungen geschützt sind) verhalten. Sie müssen vielmehr die einschlägigen Handelsgebräuche und Gepflogenheiten der Branche beachten.

5. Gesetzliche Regelungen

Zahlreiche gesetzliche Regelungen des Handelsgesetzbuches betreffen die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten. Wer eine mangelhafte Ware reklamieren will, muss dies unverzüglich tun: bei verderblichen Waren, innerhalb kürzester Zeit, bei komplizierten Maschinen, innerhalb längerer Frist. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Ausgleich oder Ersatz.

6. Sprache

Bestimmte Begriffe wie Gewährleistung, Haftungsausschluss oder auch Verbrauchgüterkauf und die damit verbundenen weitreichenden Folgen sollten jungen Unternehmern geläufig sein.

7. Handel im Internet

Für die rechtliche Absicherung von "electronic commerce"- Verträgen (im "Normalfall" bei schriftlichen Verträgen in Papierform durch die Unterschrift) sorgt das Gesetz zur elektronischen Signatur. Der Vertragspartner kann anhand eines Signaturschlüssels genau identifiziert werden.

T.

KLARE VERHÄLTNISSE: VERTRÄGE

Als Existenzgründerin und Existenzgründer schließen Sie auf dem Weg zum eigenen Unternehmen eine Reihe von Verträgen ab: Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge usw.

Hier mal drei etwas näher erklärt:

Kaufvertrag:

Dem Kaufrecht unterliegen z.B Unternehmen, neue und gebrauchte Gegenstände, Grundstücke, Rechte z.b an Marken oder Lizenzen, Domain-Adressen oder auch Software. Erhält der Käufer eine mangelhafte Sache, hat er einen "Anspruch auf Erfüllung". Unter bestimmten Voraussetzungen kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Für verkaufte Sachen oder Leistungen gelten jeweils bestimmte Gewährleistungsfristen.

Pachtvertrag

Nicht selten wird ein Unternehmen für eine Übergangszeit zunächst nur verpachtet, z.B um den Generationswechsel vorzubereiten. Der Pächter erhält ein Nutzungsrecht. Typisches Beispiel ist die Pacht einer eingerichteten Gaststätte:
Hier muss der Pächter eine regelmäßige (monatliche) Pacht bezahlen: entweder festgelegte Beträge oder umsatz- oder gewinnabhängige Zahlungen. Der Gewinn aus dem Unternehmen gehört allein dem Pächter. Verkauft wird zu Beginn einer Verpachtung zuweilen der Warenbestand.

- Besonderheiten des Pachtvertrags

Der Pachtvertrag muss Nutzungsrecht und -dauer genau beschreiben. Außerdem legt
er fest, wer die Unterhaltung des Gebäudes, der Maschinen oder der Geschäfts-
einrichtungen zu bezahlen hat. Ist das Unternehmen ins Handelsregister einge-
tragen, kann der Pächter den bisherigen Namen mit Einwilligung des Verpächters
unverändert oder mit Nachfolgezusatz ("Inhaber...)" weiterführen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vielen Verträgen liegen die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) zu Grunde. Dabei handelt es sich in der Regel um das "Kleingedruckte" eines Vertrages. Die AGB legen die konkreten Bedingungen fest, zu denen ein Vertrag wirksam wird.
Beispiele:
Die Gewährleistung oder Haftung des Verkäufers für ein Produkt oder eine Leistung.
Der Kunde hat auf die AGB keinen Einfluss. Sie werden vom Verkäufer festgelegt. Allerdings sind Ihnen als Unternehmer/in durch das AGB Gesetz dabei Grenzen gesetzt. Es soll verhindern das Verbraucher unangemessen benachteiligt werden.
Für viele Branchen gibt es standardisierte AGB, die die Wirtschaftsverbände ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Es grüßt

T.

Sonntag, 21. Februar 2010

KONZEPT GEGEN GEBÜHR: FRANCHISING

Sie könne sich viele Probleme und Risiken ersparen, die die Gründung eines Betriebes im Alleingang mit sich bringt, wenn Sie ein fertiges Konzept kaufen.
Das System heißt Franchising und wird heute in vielen Branchen praktiziert.

Franchising bietet drei Möglichkeiten, sich Selbstständig zu machen:


  • Als Franchise-Nehmer übernehmen Sie die Geschäftsidee eines Franchise-Gebers, lassen sich schulen und regelmäßig betreuen. Ihre unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten bewegen sich in einem festen Rahmen.
  • Als Franchise-Geber entwickeln Sie ein eigenes Franchise-System. Grundlage ist Ihre in der Praxis erprobte Geschäftsidee. Hat sich die Idee bewährt. hilft Ihnen das Franchise-System, durch motivierte Mitunternehmer (Franchise-Nehmer) schnell zu expandieren.
  • Als Master-Franchise-Geber erhaten Sie die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens, das sich auf dem deutschen Markt etablieren möchte. Damit treten Sie in einer bestimmten Region oder in ganz Deutschland als Franchise-Geber auf, um -auf eigene Rechnung- weitere Franchise-Nehmer zu akquirieren.

Beim Franchise-Verfahren liefert ein Unternehmen -der Franchise-Geber- Name, Marke, Know-how und Marketing. Gegen Gebühr räumt er dem Franchise-Nehmer das Recht ein, seine Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Er bietet dafür die Gewähr, dass kein anderer Franchise-Nehmer in seinem Gebiet einen Betrieb eröffnet. Der Franchise-Geber bringt wichtige Voraussetzungen wie Markttests oder Kalkulationshilfen und bietet laufend geschäftlichen Beistand sowie Beratung, Werbung und Ausbildung. Ihr Entscheidungsspielraum wird zwar durch den Franchise-Vertrag eingeschränkt, dafür bietet der Franchise-Geber eine Art Sicherheitsnetz.
Das komplette Unternehmenskonzept wird Franchise-Nehmern in einem Handbuch zur Verfügung gestellt.

Vorteil:


Der Franchise-Nehmer kann das Know-how und die Erfahrung des System-Gebers übernehmen.
Das bedeutet:
Das Risiko, dass er mit einem wenig Erfolg versprechenden Unternehmenskonzept antritt und hohe Investitionen "in den Sand setzt", ist gering. Dazu kommt, dass er vom Franchise-Geber für die unternehmerische Praxis zusätzliche Unterstützung erhält: betriebswirtschaftliche und fachliche Schulungen, Kostenbeteiligungen z.B für das Marketing etc.

Nachteil:

Ein Franchise-System legt die unternehmerische "Marschroute" sehr genau fest.
Das heißt:
Der Weg in die berufliche Selbstständigkeit ist relativ festgelegt und kaum beeinflussbar.


Wichtig:

Existenzgründungen per Franchising werden nicht in jedem Fall öffentlich gefördert. Erkundigen Sie sich rechtzeitig VOR Abschluss eines Franchising-Vertrages (z.B bei er KfW Mittelstandsbank..)


Schwere aber wichtige Kost!

Es grüßt

T.

Mittwoch, 17. Februar 2010

DIE RECHTSFORMEN IM ÜBERBLICK

Heute schreibe ich über die Rechtsformen die es in Deutschland gibt.
Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für ihr Unternehmen. Ihr könnt zwischen verschiedenen Rechtsformen die passende auswählen. Je nach Wahl hat dies unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Ihr solltet daher auf jeden Fall euren Steuerberater und Anwalt in die Entscheidung mit einbeziehen. Klar ist: Es gibt weder die optimale noch die Rechtsform auf Dauer, den mit der Entwicklung des Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform.

Einzelunternehmen:

Für Wen und Was:  Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister, Frei Berufe  
Wie gründen:          - 1 Unternehmer
                              - entsteht bei Geschäftseröffnung, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde
                              - Kaufleute: Eintrag ins Handelsregister Pflicht, Kleingewerbetreibende freiwillig 
                              - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, auch Privatvermögen

Personengesellschaften:

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR- oder BGB-Gesellschaft) - Einfache Partnerschaft 

Für Wen und Was:  Kleingewerbetreibende, Freiberufler
Wie gründen:          - mind. 2 Gesellschafter
                              - formfreier Gesellschaftsvertrag
                              - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als                                 Gesamtschuldner persönlich  

Partnergesellschaft (PartG) - Freiberufler

Für Wen und Was:  Freie Berufe (je nach Berufsrecht)
Wie gründen:          - mind. 2 Gesellschafter
                               - schriftlicher Partnerschaftsvertrag
                               - Eintragung ins Partnerschaftsregister
                               - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Gesellschafter haften neben dem Vermögen der PartG für die Verbindlichkeiten der Ge-
                              sellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Nur für "Fehler in der
                             Berufsausübung" haftet allein derjenige der den Fehler begangen hat. 

Offene Handelsgesellschaft (OHG) - -Hohes Ansehen

Für Wen und Was:  mehrere Personen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben
Wie gründen:          - mind. 2 Gesellschafter
                              - formfreier Gesellschaftsvertrag
                              - Eintragung ins Handelsregister
                              - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als                                   Gesamtschuldner persönlich 

Kommanditgesellschaft (KG) - Leichteres Startkapital 

Für Wen und Was:  Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen, oder Gesellschafter, die keine persönliche 
                               Haftung übernehmen wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden.
Wie gründen:           - ein oder mehrere Komplementär(e) 
                               - ein oder mehrere Kommanditist(en)
                               - formfreier Gesellschaftsvertrag
                              - Eintragung ins Handelsregister
                              - kein Mindestkapital
Höhe der Haftung:  Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) haftet für die Verbindlichkeiten der 
                              Gesellschaft gegenüber Gläubigern persönlich als Gesamtschuldner. Kommanditist haftet
                              persönlich bis zur Höhe seiner Einlage. Die persönliche Haftung ist ausgeschlossen, soweit                               die Einlage geleistet ist.

GmbH & Co. KG - Vielseitige Möglichkeiten

Für Wen und Was:  Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen, oder Gesellschafter, die keine persönliche 
                               Haftung übernehmen wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden 
                               können. Besonderheit: Persönlich haftender Gesellschafter ist die GmbH.
Wie gründen:           - ein oder mehrere Komplementär(e)
                              - ein oder mehrere Kommanditist(en)
                              - formfreier Gesellschaftsvertrag
                              - Eintragung ins Handelsregister
                              - Mindestkapital für die GmbH
Höhe der Haftung:  GmbH haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen. Im Ergebnis haftet die
                              GmbH & Co. KG wie eine GmbH zuzüglich der Kommanditeinlage.

Kapitalgesellschaften

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Für Wen und Was:  Unternehmer, die die Haftung beschränken oder nicht aktiv mitarbeiten wollen
Wie gründen:           - mind. 1 Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH) 
                               - Eintragung ins Handelsregister
                               - Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll (bei einfachen Gründungen, bswp.max.
                                  3 Gesellschafter)
                              - beide müssen notariell beurkundet werden
                              - Mindeststammkapital: 25.000 Euro
Höhe der Haftung:  in Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens

GmbH- Variante: Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)

Für Wen und Was:  Gründer kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen
Wie gründen:          - mind. 1 Gesellschafter
                              - Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll bei einfachen Gündungen
                              - beide müssen notariell beurkundet werden
                              - Eintragung ins Handelsregister 
                              - Mindeststammkapital: 1 Euro (Höhe der Kapitalausstattung sollte sich aber nach dem 
                                tatsächlichen Bedarf richten)
Höhe der Haftung:  in Höher der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens 

Kleine Aktiengesellschaft (AG) - Alternative für Mittelständler

Für Wen und Was:  Unternehmer, die zusätzliches Kapital benötigen und/oder zum ausschließlichen Zweck 
                               Unternehmensübertragung.
Wie gründen:          - AG ohne Börsennotierung
                              - Anleger sind in der Regel Mitarbeitet, Kunden oder Nachfolger
                              - Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein
                              - Vorstand hat Entscheidungsbefugnis
                             - Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis
                             - notarielle Satzung 
                             - Eintragung ins Handelsregister
                             - Grundkapital: 50.000 Euro
Höhe der Haftung:  beschränkt auf Gesellschaftsvermögen

Eingetragene Genossenschaft (eG) - Gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb

Für Wen und Was:  Rechtsform für Gründungsteams und Kooperationsmodell für kleine und mittlere 
                               Unternehmen. Vorstand erfüllt im Auftrag seiner Mitglieder Aufgaben wie Einkauf, 
                              Auftragsakquisition und Abwicklung, Werbung, Sicherung von Qualitätsstandards,
                              Fortbildungsmaßnahmen. 
Wie gründen:          - mind. 3 Mitglieder
                             - schriftliche Satzung
                             - weitere Mitglieder durch einfache schriftliche Beitrittserklärung
                             - Jedes Mitglied muss mind. einen Geschäftsanteil zeichnen, dessen Höhe in der 
                               Satzung festgelegt wurde.
                            - Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäfts-
                              anteile.
                            - Eintragung ins Genossenschaftsregister
                            - Genossenschaft muss zuständigem Genossenschaftsverband angehören, der berät
                              und Geschäfte sowie wirtschaftliche Verhältnisse prüft.
Höhe der Haftung:  - eG haftet gegenüber Gläubigern in Höhe ihres Vermögens. 
                              - Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich. 
                             -  Das Genossenschaftsgesetz sieht zwar eine unbeschränkte Nachschusspflicht für 
                                Mitglieder vor, diese kann jedoch durch die Satzung beschränkt oder ausgeschlossen 
                                werden.

Puuh, ziemlich lang, aber ich hoffe es hilft euch ein wenig.

N8

T. 
 

Sonntag, 14. Februar 2010

DER MIKROKREDIT - MEHR FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR GRÜNDER

Viele Kleinunternehmen brauchen einen Kredit der für Privat Personen zu hoch ist und für Banken zu klein.
Die Lösung: Der Mikrokredit
Die GLS - Bank hat den Zuschlag vom Bundesfinanzministerium bekommen.
Das heisst das 100 Millionen Euro zu Verfügung stehen um ca. 10 000 Existenzgründern  die Möglichkeit zu geben an einen Kleinkredit zu kommen.
Die durchschnittliche Kreditsumme pro Person wird sich zwischen 7000 Euro und 10 000 Euro bewegen.
Finanziert werden die 100 Millionen Euro zu 60% aus dem Europäischen Sozialfond und zu 40% vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Der Zinssatz beläuft sich auf derzeit 7,5% und die Laufzeit geht bis zu 3 Jahren.

Für weitere Informationen einfach HIER klicken.

Grüße

T.

Freitag, 12. Februar 2010

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG ODER GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Wenn man selbstständig ist, stellt sich immer wieder die Frage wie man sich versichert. Nimmt man eine Private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch.
Da in Deutschland mittlerweile eine Versicherungspflicht herrscht muss man immer wieder vor und Nachteile abwägen.
Heute zeige ich euch diese auf.

Private Krankenversicherung

Vorteile:

●Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
●Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
●Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
●Freie Arztwahl, auch Privatärzte
●Bessere Behandlung da die Ärzte mehr Geld bekommen
●Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
●Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
●Relativ hohe Kostenerstattung Zahnersatz, je nach Tarif
●Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
●Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Nachteile:

●Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
●Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
●Beitragspflicht auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
●Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich
●Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
●Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
●Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
●Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
●Keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
●Keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif

 Gesetzliche Krankenversicherung

Vorteile:

●Keine Wartezeiten bei Krankenkassenwechsel
●Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
●Keine Beitragszahlungspflicht auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
●Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  Mutterschaftsgeld
●Vorsorgekuren für Mütter
●Ggf. Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes nach Krankenbehandlung
●Stellung einer Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen
●Kostenabrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern erfolgt durch die Krankenkasse
●Kostenlose Klage beim Sozialgericht gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich
●Härtefallregelungen sind möglich
●Keine Ablehnung von Seiten der Krankenkasse möglich

Nachteile:

●Keine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes
●Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen unvorteilhaft
●Keinen Einfluss auf Beitragsgestaltung
●Lange Bindung (18 Monate) an die gewählte Krankenkasse
●Behandlung erfolgt nur durch Kassen- Vertragsärzte und Zahnärzte
●Bei Auslandsaufenthalten eingeschränkte bzw. z.T. keine Leistung, keine Übernahme von ●Auslandsrücktransportkosten
●Regelmäßige Zuzahlungen für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel
●Zuzahlungen für die ersten 14 Tage bei stationären Aufenthalten
●Keine Kostenübernahme Heilpraktiker
●Höhere Zuzahlungen bei Zahnersatz

Quelle: www.pv-kv.de 

Mittwoch, 10. Februar 2010

KOSTENLOSER BUSINESSPLAN AUF DEM WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT. MEINE ERFAHRUNGEN MIT UNTERNEHMENSWELT.DE

Ja der Businessplan hat schon so manchen zur Verzweiflung gebracht. Da er in allen Details korrekt geschrieben sein muss um einen Kredit oder einen Gründungszuschuss zu bekommen, fühlt man sich oft erstmal total überfordert. Mir ging es nicht anders. Ich wusste gar nicht wie ich überhaupt anfangen muss.
Durch intensive Recherche bei meinem Freund Google bin ich dann auf diese Seite gestoßen Unternehmenswelt.de.
Ich hab mir die Seite angeschaut und wusste nicht ob ich erleichtert oder skeptisch sein soll. Ich hab dann dort angerufen und erstmal gefragt ob der Service wirklich kostenlos ist und wie sich das Ganze finanziert. Den wer macht heutzutage schon was kostenlos.
Mir wurde gesagt das alles kostenlos ist und der Businessplan aus Textbausteinen besteht die dann nach den jeweiligen Angaben (also deine oder meine) zusammengesetzt wird.
O.k hab ich mir gedacht einen Versuch ist es Wert.
Ich hab mich angemeldet meine Daten eingegeben und gewartet was passiert. Nach 5 Tagen kam ein Anruf wo mir gesagt wurde ihr Businessplan ist fertig und sie können ihn herunterladen.
Ich hab ihn mir angeschaut noch das ein oder andere verändert und ich hatte einen professionellen Businessplan + eine professionelle Rentabilitätsvorschau.
Kein Hacken, keine Kosten ich bin begeistert und kann Unternehmenswelt.de wirklich ohne schlechtes Gewissen an euch weiterempfehlen.

Es Grüßt

T.

Dienstag, 9. Februar 2010

GRÜNDUNGSZUSCHUSS ERKLÄRT IN EINFACHEN WORTEN

Da ich den Antrag gerade hier vor mir liegen habe, schreib ich doch gleich mal einen Post dazu der euch hilft bei der ganzen Sache durch zu blicken.

Woher bekomme ich den Antrag:

Bei deinem Vermittler der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)

Rechtsgrundlagen für den Gründungszuschuss nach § 57 Sozialgesetzbuch Drittes Buch
oder auf deutsch
Wer darf einen Gründungszuschuss beantragen:

Jeder der durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit beendet.

Jeder der noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Jeder der durch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach SGB3 gefördert worden ist.

Jeder der der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist

Jeder der seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegt.

Wie weise ich die Tragfähigkeit nach:

Man bekommt von der Agentur für Arbeit eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese legt man einer fachkundigen Stelle vor welche prüft ob die Selbsständigkeit rentabel ist.

Fachkundige Stellen:
  • IHK
  • Kreditinstitute
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Handwerkskammern
  • Fachverbände
Wie lange  bekomme ich den Zuschuss:

9 Monate
Nach Ablauf der 9 Monate könnt ihr nochmal ein Antrag auf Verlängerung stellen aber nur für den Betrag von 300 Euro!

Wieviel  Geld bekomme ich:

Die Höhe deines Arbeitslosengeldes + 300 Euro.

 Die 300 Euro sind dafür gedacht, das ihr euch anständig versichert. Was ihr auch müsst da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht!

Wie ihr euch durch den ganzen Papierkrieg wühlt und wie ihr an einen ordentlichen Businessplan und an eine ordentliche Rentabilitätsvorschau  kommt schreibe ich im nächsten Post.

Grüße

T.

Montag, 8. Februar 2010

WIE ERSTELLE ICH EINE WEBSITE / HOMEPAGE OHNE HTML KENNTNISSE

Viele hätten gerne eine mehr oder weniger professionelle Webseite. Leider scheitert man oft daran wie man diese erstellt. Ein "Oh Gott" oder "Oh je das schaff ich nie" wenn man die vielen Codes sieht, sind keine Seltenheit.

Aber ganz ruhig, alles wird gut ;-)

Im Internet Amazon oder in vielen Fachgeschäften wie Media Markt oder Saturn gibt es sogenannte Webeditoren.
Mit diesen könnt ihr ohne oder mit wenigen HTML-Kenntnissen eine Webseite erstellen. Man muss sich zwar ein bißchen in die verschiedenen Programme einarbeiten, aber dann geht alles wie von selbst.

Welchen man letztendlich benutzt muss jeder für sich selber entscheiden. Schaut euch mal ein paar an und nehmt den mit dem ihr am besten klar kommt.
Hier gibt es natürlich preislich ziemliche Unterschiede. Vom kostenlosen bis zum Webeditor für 500 Euro. Wobei ich hier ganz klar sagen möchte, das die kostenlosen Webeditoren durchaus ihren Sinn und Zweck erfüllen und keineswegs zu verachten sind.

Kostenlose Webeditoren:
Die kann man sich noch leisten:


Der Beste aber auch kaum zu Bezahlende:


Ich hoffe ich konnte euch damit ein wenig helfen.

T.

GÜNSTIG AN EINE DOMAIN UND DEN PASSENDEN SERVER KOMMEN

Erklärung wie ihr günstig und unkompliziert an eine Domain kommt und den passenden Server gleich dabei habt.

Ich selber habe mir meine Domain www.betreut-allgaeu.de auch dort geholt.
Der Server von REVIDO.DE ist absolut zuverlässig und die Preise sind einfach unschlagbar.
Ich zahle im JAHR 23,50 Euro für die Domain, den tollen Support, unbegrenzte Flat und und und.

Nachdem ihr euch ein Paket ausgesucht habt (ich hab das Profi Medium Paket) schaut ihr erstmal ob die Domain die ihr gerne hättet verfügbar ist. Danach meldet ihr euch an und nach ca. 4-12 Stunden habt ihr eine Webseite.
Ihr bekommt von REVIDO eure Zugangsdaten und könnt euch nun einloggen und auf den Server zugreifen.
D.h. nachdem ihr eine Webseite erstellt habt ladet ihr die HTML/CSS Dateien auf den Server hoch und schon kann es losgehen mit was auch immer ihr mit eurer Webseite vorhabt.

Falls irgendwelche Probleme auftreten lest euch die FAQ durch. Dort sind viele Fragen ausführlich beantwortet.
Ausserdem habt ihr die Möglichkeit euch KOSTENLOS von REVIDO zurückrufen zu lassen.

Also ich finde besser gehts nicht!

Viel Spaß

T.
25000 MByte inkl MySQL NUR 1,69€

ALLER ANFANG IST SCHWER

Manche Menschen mögen denken: Hmm ich bin arbeitslos oder mir ist langweilig, ich mach mich einfach mal selbstständig.
Als einfach kann man das Ganze nicht bezeichen liebe Leser.
Man kann (leider) nicht mal ab zum Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden und schwupps ist man selbsständig.
Aber mal ganz unter uns, ich habs mir auch leichter vorgestellt.
Ich sitze hier jetzt seit Wochen bzw. Monaten und plane meine sogenannte Freiheit.
Von Webseite erstellen, Texte schreiben, Logo anfertigen bis Businessplan schreiben, Gründungszuschuss beantragen, Versicherungen vergleichen war/ist alles dabei.
Es fängt schon beim Webauftritt an. Wenn man nicht über die nötigen Mittel verfügt um sich eine Seite erstellen zu lassen, bleibt einem wohl nichts anderes übrig als sich (in meinem Fall) HTML und CSS anzueigen. Ja o.k es gibt wohl Webeditoren die einem dabei helfen, aber ganz ohne Kenntnisse bringt einem das leider auch nichts.
Hat man das so einigermaßen drauf, muss man sich eine Domain und einen Server zu legen damit die Seite auch schön im Internet erscheint. Ja und wenn man dann die Texte und die Seite fertig hat läd man sie auf den Server und hofft das alles funktioniert.
Dann muss man es irgendwie hin bekommen einen Businessplan zu erstellen. Das ist vielleicht ne Sache sag ich euch. Dazu kommt dann noch die Rentabilitätsvorschau.
Hat man das so in etwas fertig, sollte man so langsam aber sicher anfange sich mit den kaufmännischen Sachen zu befassen. Ich mein, das Finanzamt möchte ja schließlich eine ordentliche Buchführung.
Was natürlich in unserem Steuerland Deutschland sehr einfach ist sich in die ganzen Regeln, Gesetze.. einzulesen. (Achtung Ironie!)
Dann kommt die Frage gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Nebenzu sollte man auch noch seine Webseite bewerben, Kunden suchen, Aufträge einfangen ...und und und.

Ihr seht alles nicht so einfach, mit ein bißchen Disziplin und Geduld aber auf jeden Fall machbar.

Viel Kraft wünscht euch T.