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SELBSTÄNDIG MIT EBAY

Dienstag, 9. Februar 2010

GRÜNDUNGSZUSCHUSS ERKLÄRT IN EINFACHEN WORTEN

Da ich den Antrag gerade hier vor mir liegen habe, schreib ich doch gleich mal einen Post dazu der euch hilft bei der ganzen Sache durch zu blicken.

Woher bekomme ich den Antrag:

Bei deinem Vermittler der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)

Rechtsgrundlagen für den Gründungszuschuss nach § 57 Sozialgesetzbuch Drittes Buch
oder auf deutsch
Wer darf einen Gründungszuschuss beantragen:

Jeder der durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit beendet.

Jeder der noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Jeder der durch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach SGB3 gefördert worden ist.

Jeder der der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist

Jeder der seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegt.

Wie weise ich die Tragfähigkeit nach:

Man bekommt von der Agentur für Arbeit eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese legt man einer fachkundigen Stelle vor welche prüft ob die Selbsständigkeit rentabel ist.

Fachkundige Stellen:
  • IHK
  • Kreditinstitute
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Handwerkskammern
  • Fachverbände
Wie lange  bekomme ich den Zuschuss:

9 Monate
Nach Ablauf der 9 Monate könnt ihr nochmal ein Antrag auf Verlängerung stellen aber nur für den Betrag von 300 Euro!

Wieviel  Geld bekomme ich:

Die Höhe deines Arbeitslosengeldes + 300 Euro.

 Die 300 Euro sind dafür gedacht, das ihr euch anständig versichert. Was ihr auch müsst da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht!

Wie ihr euch durch den ganzen Papierkrieg wühlt und wie ihr an einen ordentlichen Businessplan und an eine ordentliche Rentabilitätsvorschau  kommt schreibe ich im nächsten Post.

Grüße

T.

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