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Mittwoch, 24. Februar 2010

KLARE VERHÄLTNISSE: VERTRÄGE

Als Existenzgründerin und Existenzgründer schließen Sie auf dem Weg zum eigenen Unternehmen eine Reihe von Verträgen ab: Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge usw.

Hier mal drei etwas näher erklärt:

Kaufvertrag:

Dem Kaufrecht unterliegen z.B Unternehmen, neue und gebrauchte Gegenstände, Grundstücke, Rechte z.b an Marken oder Lizenzen, Domain-Adressen oder auch Software. Erhält der Käufer eine mangelhafte Sache, hat er einen "Anspruch auf Erfüllung". Unter bestimmten Voraussetzungen kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Für verkaufte Sachen oder Leistungen gelten jeweils bestimmte Gewährleistungsfristen.

Pachtvertrag

Nicht selten wird ein Unternehmen für eine Übergangszeit zunächst nur verpachtet, z.B um den Generationswechsel vorzubereiten. Der Pächter erhält ein Nutzungsrecht. Typisches Beispiel ist die Pacht einer eingerichteten Gaststätte:
Hier muss der Pächter eine regelmäßige (monatliche) Pacht bezahlen: entweder festgelegte Beträge oder umsatz- oder gewinnabhängige Zahlungen. Der Gewinn aus dem Unternehmen gehört allein dem Pächter. Verkauft wird zu Beginn einer Verpachtung zuweilen der Warenbestand.

- Besonderheiten des Pachtvertrags

Der Pachtvertrag muss Nutzungsrecht und -dauer genau beschreiben. Außerdem legt
er fest, wer die Unterhaltung des Gebäudes, der Maschinen oder der Geschäfts-
einrichtungen zu bezahlen hat. Ist das Unternehmen ins Handelsregister einge-
tragen, kann der Pächter den bisherigen Namen mit Einwilligung des Verpächters
unverändert oder mit Nachfolgezusatz ("Inhaber...)" weiterführen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vielen Verträgen liegen die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) zu Grunde. Dabei handelt es sich in der Regel um das "Kleingedruckte" eines Vertrages. Die AGB legen die konkreten Bedingungen fest, zu denen ein Vertrag wirksam wird.
Beispiele:
Die Gewährleistung oder Haftung des Verkäufers für ein Produkt oder eine Leistung.
Der Kunde hat auf die AGB keinen Einfluss. Sie werden vom Verkäufer festgelegt. Allerdings sind Ihnen als Unternehmer/in durch das AGB Gesetz dabei Grenzen gesetzt. Es soll verhindern das Verbraucher unangemessen benachteiligt werden.
Für viele Branchen gibt es standardisierte AGB, die die Wirtschaftsverbände ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Es grüßt

T.

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