Heute schreibe ich über die Rechtsformen die es in Deutschland gibt.
Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für ihr Unternehmen. Ihr könnt zwischen verschiedenen Rechtsformen die passende auswählen. Je nach Wahl hat dies unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Ihr solltet daher auf jeden Fall euren Steuerberater und Anwalt in die Entscheidung mit einbeziehen. Klar ist: Es gibt weder die optimale noch die Rechtsform auf Dauer, den mit der Entwicklung des Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform.
Einzelunternehmen:
Für Wen und Was: Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister, Frei Berufe
Wie gründen: - 1 Unternehmer
- entsteht bei Geschäftseröffnung, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde
- Kaufleute: Eintrag ins Handelsregister Pflicht, Kleingewerbetreibende freiwillig
- kein Mindestkapital
Höhe der Haftung: Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, auch Privatvermögen
Personengesellschaften:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR- oder BGB-Gesellschaft) - Einfache Partnerschaft
Für Wen und Was: Kleingewerbetreibende, Freiberufler
Wie gründen: - mind. 2 Gesellschafter
- formfreier Gesellschaftsvertrag
- kein Mindestkapital
Höhe der Haftung: Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich
Partnergesellschaft (PartG) - Freiberufler
Für Wen und Was: Freie Berufe (je nach Berufsrecht)
Wie gründen: - mind. 2 Gesellschafter
- schriftlicher Partnerschaftsvertrag
- Eintragung ins Partnerschaftsregister
- kein Mindestkapital
Höhe der Haftung: Gesellschafter haften neben dem Vermögen der PartG für die Verbindlichkeiten der Ge-
sellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Nur für "Fehler in der
Berufsausübung" haftet allein derjenige der den Fehler begangen hat.
Offene Handelsgesellschaft (OHG) - -Hohes Ansehen
Für Wen und Was: mehrere Personen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben
Wie gründen: - mind. 2 Gesellschafter
- formfreier Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins Handelsregister
- kein Mindestkapital
Höhe der Haftung: Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich
Kommanditgesellschaft (KG) - Leichteres Startkapital
Für Wen und Was: Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen, oder Gesellschafter, die keine persönliche
Haftung übernehmen wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden.
Wie gründen: - ein oder mehrere Komplementär(e)
- ein oder mehrere Kommanditist(en)
- formfreier Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins Handelsregister
- kein Mindestkapital
Höhe der Haftung: Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) haftet für die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft gegenüber Gläubigern persönlich als Gesamtschuldner. Kommanditist haftet
persönlich bis zur Höhe seiner Einlage. Die persönliche Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist.
GmbH & Co. KG - Vielseitige Möglichkeiten
Für Wen und Was: Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen, oder Gesellschafter, die keine persönliche
Haftung übernehmen wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden
können. Besonderheit: Persönlich haftender Gesellschafter ist die GmbH.
Wie gründen: - ein oder mehrere Komplementär(e)
- ein oder mehrere Kommanditist(en)
- formfreier Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins Handelsregister
- Mindestkapital für die GmbH
Höhe der Haftung: GmbH haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen. Im Ergebnis haftet die
GmbH & Co. KG wie eine GmbH zuzüglich der Kommanditeinlage.
Kapitalgesellschaften
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Für Wen und Was: Unternehmer, die die Haftung beschränken oder nicht aktiv mitarbeiten wollen
Wie gründen: - mind. 1 Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH)
- Eintragung ins Handelsregister
- Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll (bei einfachen Gründungen, bswp.max.
3 Gesellschafter)
- beide müssen notariell beurkundet werden
- Mindeststammkapital: 25.000 Euro
Höhe der Haftung: in Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens
GmbH- Variante: Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
Für Wen und Was: Gründer kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen
Wie gründen: - mind. 1 Gesellschafter
- Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll bei einfachen Gündungen
- beide müssen notariell beurkundet werden
- Eintragung ins Handelsregister
- Mindeststammkapital: 1 Euro (Höhe der Kapitalausstattung sollte sich aber nach dem
tatsächlichen Bedarf richten)
Höhe der Haftung: in Höher der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens
Kleine Aktiengesellschaft (AG) - Alternative für Mittelständler
Für Wen und Was: Unternehmer, die zusätzliches Kapital benötigen und/oder zum ausschließlichen Zweck
Unternehmensübertragung.
Wie gründen: - AG ohne Börsennotierung
- Anleger sind in der Regel Mitarbeitet, Kunden oder Nachfolger
- Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein
- Vorstand hat Entscheidungsbefugnis
- Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnis
- notarielle Satzung
- Eintragung ins Handelsregister
- Grundkapital: 50.000 Euro
Höhe der Haftung: beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Eingetragene Genossenschaft (eG) - Gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb
Für Wen und Was: Rechtsform für Gründungsteams und Kooperationsmodell für kleine und mittlere
Unternehmen. Vorstand erfüllt im Auftrag seiner Mitglieder Aufgaben wie Einkauf,
Auftragsakquisition und Abwicklung, Werbung, Sicherung von Qualitätsstandards,
Fortbildungsmaßnahmen.
Wie gründen: - mind. 3 Mitglieder
- schriftliche Satzung
- weitere Mitglieder durch einfache schriftliche Beitrittserklärung
- Jedes Mitglied muss mind. einen Geschäftsanteil zeichnen, dessen Höhe in der
Satzung festgelegt wurde.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäfts-
anteile.
- Eintragung ins Genossenschaftsregister
- Genossenschaft muss zuständigem Genossenschaftsverband angehören, der berät
und Geschäfte sowie wirtschaftliche Verhältnisse prüft.
Höhe der Haftung: - eG haftet gegenüber Gläubigern in Höhe ihres Vermögens.
- Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich.
- Das Genossenschaftsgesetz sieht zwar eine unbeschränkte Nachschusspflicht für
Mitglieder vor, diese kann jedoch durch die Satzung beschränkt oder ausgeschlossen
werden.
Puuh, ziemlich lang, aber ich hoffe es hilft euch ein wenig.
N8
T.
Mittwoch, 17. Februar 2010
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Hallo.. also deine Artikel haben wirklich eine hohe Qualität und dein Blog ist zu einem der Blogs geworden, bei denen ich nun regelmäßig reinschaue – vielen Dank mal an dieser Stelle
AntwortenLöschenDankeschön! Freut mich wirklich sehr dein Kommentar!
AntwortenLöschenSehr gute Hilfe !
AntwortenLöschenGruß von einem Schüler des Wirtschaftsgymnasiums