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Freitag, 12. Februar 2010

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG ODER GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Wenn man selbstständig ist, stellt sich immer wieder die Frage wie man sich versichert. Nimmt man eine Private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch.
Da in Deutschland mittlerweile eine Versicherungspflicht herrscht muss man immer wieder vor und Nachteile abwägen.
Heute zeige ich euch diese auf.

Private Krankenversicherung

Vorteile:

●Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
●Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
●Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
●Freie Arztwahl, auch Privatärzte
●Bessere Behandlung da die Ärzte mehr Geld bekommen
●Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
●Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
●Relativ hohe Kostenerstattung Zahnersatz, je nach Tarif
●Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
●Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Nachteile:

●Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
●Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
●Beitragspflicht auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
●Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich
●Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
●Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
●Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
●Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
●Keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
●Keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif

 Gesetzliche Krankenversicherung

Vorteile:

●Keine Wartezeiten bei Krankenkassenwechsel
●Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
●Keine Beitragszahlungspflicht auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
●Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  Mutterschaftsgeld
●Vorsorgekuren für Mütter
●Ggf. Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes nach Krankenbehandlung
●Stellung einer Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen
●Kostenabrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern erfolgt durch die Krankenkasse
●Kostenlose Klage beim Sozialgericht gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich
●Härtefallregelungen sind möglich
●Keine Ablehnung von Seiten der Krankenkasse möglich

Nachteile:

●Keine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes
●Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen unvorteilhaft
●Keinen Einfluss auf Beitragsgestaltung
●Lange Bindung (18 Monate) an die gewählte Krankenkasse
●Behandlung erfolgt nur durch Kassen- Vertragsärzte und Zahnärzte
●Bei Auslandsaufenthalten eingeschränkte bzw. z.T. keine Leistung, keine Übernahme von ●Auslandsrücktransportkosten
●Regelmäßige Zuzahlungen für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel
●Zuzahlungen für die ersten 14 Tage bei stationären Aufenthalten
●Keine Kostenübernahme Heilpraktiker
●Höhere Zuzahlungen bei Zahnersatz

Quelle: www.pv-kv.de 

1 Kommentar:

  1. Ich glaube, dass ist eines der meist diskutierten Themen der letzten Zeit. So genau gibt es hier wohl kein Hilfsmittel. Entweder man zahlt mehr und bekommt die Zusatzleistung oder eben nicht!

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